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Holger Haibach
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Frage von Andreas F. •

Frage an Holger Haibach von Andreas F. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Haibach,
ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 2. Februar, mit der Sie Ihre Zustimmung zur Gesundheitsreform zu erklären versuchen.

Nur zwei Anmerkungen:
Ein wichtiger Grund für ihre Zustimmung ist also, dass jetzt auch Schwerkranke in die PKV wechseln dürfen, wenn ihr Einkommen drei Jahre oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt? Da haben Sie bestimmt reiflich drüber nachgedacht...

Und noch etwas. Abschreiben ist statthaft, wenn man sich nicht dabei erwischen lässt (als ehemaliger Lehramtsstudent kennen Sie das ja). Ihr Kollege Peter Danckert schrieb am 4. Januar in diesem Forum: "Das Gesundheitswesen ist damit eine dynamische Wirtschaftsbranche mit Innovationskraft und erheblicher ökonomischer Bedeutung für den Standort Deutschland." (Da haben Sie den Fehler leider direkt mit abgeschrieben. Es muss Krankheitsindustrie heißen, nicht "Gesundheitswesen").
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_peter_danckert-650-5515.html

Wird die Einheitsmeinung zur individuellen Rechtfertigung der parlamentarischen Regierungsvollstrecker jetzt bereits parteiübergreifend vorgegeben oder wie erklären Sie sonst die nahezu wortgleiche Formulierung Ihres letzten Absatzes?

Hat es Ihr Abstimmungsverhalten beeinflusst, dass die Reform unter den 31 Fach-Mitgliedern des Gesundheitsausschusses keine Mehrheit gefunden hat?

Hat es Ihr Abstimmungsverhalten als direkt gewählten Vertreter des deutschen Volkes beeinflusst, dass die Reform in der Bevölkerung keine Mehrheit gefunden hat?

Dürfen Abgeordnete entsprechend ihren Überzeugungen und nach bestem Wissen und Gewissen über Gesetze abstimmen - oder - ist das nur im Ausnahmefall (z.B. Krieg oder Frieden) möglich?

Grüße
Andreas Falken

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Falken,

Sie können sicher sein, dass ich reiflich nachgedacht habe. Im Übrigen bin ich doch sehr über den Tonfall Ihrer Anmerkung verwundert. Mir zu unterstellen, ich hätte bei dem Kollegen Dankert, der übrigens Mitglied der SPD ist, abgeschrieben, ist schlichtweg dreist und nicht originell. Das hat nichts mit meinem Lehramtsstudium zu tun. Auch der Ausdruck "parlamentarische Regierungsvollstrecker" ist nicht akzeptabel, denn dieser suggeriert, dass die Abgeordneten nur das abnicken, was die Regierung will. Dies ist keineswegs der Fall und würde auch so niemals akzeptiert. Hier hilft übrigens ein Blick in Art. 38 Abs. 1 GG. Dieser Artikel ist für mich maßgebend. Dass ein Abgeordneter in der Regel der Meinung seiner Fraktion folgt, ist normal, denn sonst wäre er wohl Mitglied der falschen Fraktion. Dies heißt jedoch nicht, dass man bei allen Entscheidungen immer blind zustimmen muss.

Die Ablehnung durch die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsausschusses hat meine Entscheidung nicht beeinflusst, da ich mir meine Meinung selbst gebildet habe. Natürlich habe ich auch die Stimmungen der Bevölkerung sehr wohl und auch sehr intensiv wahrgenommen und auch in meine Entscheidung mit einbezogen. Nur ist es so, dass die Alternativen für eine andere Entscheidung, die der Bevölkerung besser gefallen hätte, nicht immer vorhanden sind, wenn die Mehrheiten im Parlament so sind, wie sie im Moment sind. Letztlich hat der Wähler diese Koalition gewählt. Leider ist es auch so, dass Volkes Stimme auch nicht immer die absolute Wahrheit vertritt. Wobei auch ich nicht über die absolute Wahrheit verfüge. Insofern wäre auch Ihrerseits ein wenig mehr Fairness mit den Überzeugungen Andersdenkender durchaus angebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach