Frage an Holger Haibach von Helmut E. bezüglich Gesundheit
Halten Sie den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens im öffentlichen Raum (Gaststätten, Bahnhöfen, Zügen und Bussen, Geschäften, Behörden) für eine nationale Aufgabe oder ist das ein Thema, was die Länder nach Belieben wie den Ladenschluss lösen können?
Sehr geehrter Herr Ernst,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nichtraucherschutz. Unser Grundgesetz weist klar den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht zu. Bei aller Diskussion und Debatte, was wünschenswert ist und wäre, sind stets die verfassungsmäßigen Grenzen zu beachten.
Nichtsdestotrotz befürworte ich eine national einheitliche Lösung. Das Thema Nichtraucherschutz eignet sich nicht für einen Wettbewerb zwischen den Ländern. Doch Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern ist nicht gleichbedeutend mit einem "Flickenteppich" von unterschiedlichen Lösungen; beispielsweise liegt die Bildungshoheit bei den Ländern und trotzdem gibt es bundesweit anerkannte Schulabschlüsse wie z.B. das Abitur. Auch in diesem Bereich plädiere ich dafür, dass die Länder eine national einheitliche Position erarbeiten und umsetzen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Haibach