Frage an Holger Haibach von Helmut E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Haibach, zwei Fragen möchte ich an Sie richten:
1) Wieso hat die Bundesregierung das Zusatzprotokoll zum VN-Sozialpakt noch nicht ratifizieren lassen? Wollen Sie sich für eine zügige Ratifizierung einsetzen? Oder haben Sie Bedenken, die schwerer wiegen als die Stärkung des Sozialpakts durch das Zusatzprotokoll?
2) Kinder können sich ihre Umstände, Nationalität, Eltern etc. nicht aussuchen. Sie bedürfen des besonderen Schutzes der Gesellschaft. Dies drückt sich in einer speziellen Kinderrechtskonvention der VN aus.
Am 20. November 1989 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes beschlossen. In Deutschland trat die Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 in Kraft - allerdings mit einem schwerwiegenden Vorbehalt. Die Rücknahme des Vorbehalts würde den Weg frei machen für die volle Gültigkeit insbesondere des in Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Grundsatzes, nämlich des Vorranges des Kindeswohls vor sonstigen staatlichen Erwägungen.
Wollen Sie sich für die Rücknahme des Vorbehalts einsetzen? Sehen Sie eine Chance, dass das von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird?
Mit freundlichen Grüßen,
Helmut Ernst.
Sehr geehrter Herr Ernst,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Der Beitritt Deutschlands zum Zusatzprotokoll des VN Sozialpaktes wird gegenwärtig von der Bundesregierung geprüft. Da hierbei sehr komplexe juristische Fragen zu berücksichtigen sind, kann dieser Prozess noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch andere Staaten nehmen sich für diesen Überprüfungsprozess ausreichend Zeit, daher ist das Protokoll bislang noch von keinem einzigen Staat ratifiziert worden.
Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche beschlossen, ihre Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Ihrer Forderung ist somit entsprochen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Haibach