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Holger Haibach
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Frage von Marius B. •

Frage an Holger Haibach von Marius B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich bitte Sie, zu folgendem Sachverhalt Stellung zu nehmen und zu schildern, ob Sie selbst, Ihre Partei oder Fraktion, beabsichtigen irgendetwas in dieser Richtung zu unternehmen:

"Entgegen den ewigen Grundsätzen unserer Verfassung will die Bundesregierung sich bei der Abstimmung über einen „Beschluss zur Weitergabe von Bankdaten an die USA“ im EU-Ministerrat enthalten und somit eine Verabschiedung ermöglichen ( http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,663414,00.html )

Namentlich wird dabei das Rechtsstaatsprinzip unterlaufen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedes einzelnen Deutschen auf nicht absehbare Zeit hin verletzt.

Jeder muss in Zukunft damit rechnen, dass jede Information über jede Banktransaktion an jeden anderen jederzeit an jede US-Amerikanische Behörde weitergeleitet werden wird.

Es wird somit also möglich sein, von völlig unbescholtenen Bürgern ohne jeden Verdacht auf irgendeine Gesetzesübertretung ein vollständiges Profil der wirtschaftlichen Verhältnisse und der finanziellen Kontakte zu erstellen

Gleiches gilt im Übrigen vermutlich auch für juristische Personen, d.h. jede Firma, jeden Verein usw.

Niemand wird die Möglichkeit haben, zu erfahren, welche Daten über ihn bei welcher Behörde in den USA gespeichert werden. Über ein Verfahren zur Löschung der Daten auf Antrag oder mittels einer Klage braucht man dabei überhaupt nicht nachdenken, es wird keines geben.

Welche Folgen die US-Amerikanischen „Anti-Terror-Ermittlungen“ für den einzelnen haben können konnte man bisher an der Vielzahl von illegalen Verschleppungen Unschuldiger, Folterungen und massenhaften Inhaftierungen ohne gerichtliches Verfahren beobachten.

Der Kreis der Verdächtigen jedenfalls scheint für die USA unendlich zu sein, im Klartext ist also jeder von uns ein Terrorist ohne Rechte, bis die USA das Gegenteil anerkennen."

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bergermann,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Zunächst ist es wichtig, festzuhalten, dass der Beschluss über die Weitergabe von Bankdaten an die USA, der heute vom Ministerrat der EU gefasst worden ist nur eine Übergangsvereinbarung darstellt, die lediglich für die nächsten neun Monate gilt. In diesem Zeitraum wird, unter Beteiligung des Europäischen Parlaments, ein dauerhaftes Abkommen ausgehandelt, das die geäußerten Kritikpunkte an der Übergangsvereinbarung sicherlich berücksichtigen wird. Dass die Übergangsvereinbarung einige Schwachstellen enthält, ist unzweifelhaft. Deswegen hat sich der Bundesinnenminister bei der Abstimmung im Ministerrat auch seiner Stimme enthalten. Grundsätzlich ist ein solches Abkommen aber notwendig, um die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und das Trockenlegen der Geldströme von Terrororganisationen zu ermöchen. Durch den Austausch von Bankdaten ist es in der Vergangenheit beispielsweise bereits gelungen, vier Mitglieder der so genannten "Sauerland Gruppe" zu verhaften, die Terroranschläge in Deutschland geplant hatten. Ich bin mir sicher, dass das nun neu auszuhandelnde Abkommen über die Weitergabe von Bankdaten einen Kompromiss zwischen dem notwendigen Schutz sensibler Bankdaten und den Erfordernissen der Terrorbekämpfung finden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach