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Holger Haibach
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Frage von Benedikt M. •

Frage an Holger Haibach von Benedikt M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Haibach,
als Bürger, der auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen ist, wundere ich mich sehr, wie dieser in unserem Land gesetzlich geregelt ist.

1. Warum finanziert der Staat das Straßennetz komplett, während er das Schienennetz zu privatisieren sucht? Eine Privatisierung eines zuvor öffentlichen Gutes macht ja nur Sinn, wenn durch Privatisierung Wettbewerb ermöglicht wird. Ist es im Sinne des "Erfinders", dass Parallelstrecken entstehen, die die ohnehin knappen Quadratmeter in Städten und in der Natur zubauen? Oder soll hier nicht vielmehr das Quasi-Monopol der sogen. "Deutschen Bahn" zementiert werden?

2. Warum verbietet ein Bundesgesetz, das Personenbeförderungsgesetz, das Entstehen von alternativen Verkehrsmitteln? Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1931, mit dem Ziel Wettbewerb zu der Bahn und zu den langsam aufkommenden Postbussen zu verhindern. "Konkurrenz belebt das Geschäft", sagt der Volksmund, doch im Bereich des öffentlichen Fern- und Nahverkehrs tut der Bund alles, um diese Konkurrenz trotz der Bahnprivatisierung zu vermeiden. Die jetzige Regelung hat zur Folge, dass die Bahn ihre Preise für mittellange Strecken (50-200km) immer mehr erhöht, während sie die Preise im Fernverkehr, wo ihr durch die Luftfahrt eine Konkurrenz erwächst, drückt. Das tut sie zum einen durch Kilometerpreise, die umso geringer sind, je weiter der Zielort entfernt ist, zum anderen durch die Einführung von Fernfahrrabatten, die sie durch überteuerte Nahverkehrspreise gegenfinanziert. Warum verhindert der Bund also Konkurrenz im Bereich des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs?

Mfg,
Benedikt M.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Metzler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Das Beispiel der Bahnprivatisierung in Großbritannien hat gezeigt, dass eine vollständige Privatisierung aller Bereiche, einschließlich der Infrastruktur, verheerende Konsequenzen haben kann. Eben aus diesem Grund hat sich die Union gegen Bahnchef Mehdorn und eine Reihe von SPD-Politikern durchgesetzt und die „Mit“-Privatisierung der Infrastruktur verhindert. Hierzu erklären CDU und CSU in ihrem gestern vorgelegten Regierungsprogramm zur kommenden Bundestagswahl: „CDU und CSU wollen die 1994 begonnene Bahnreform auf ihrem erfolgreich eingeschlagenen Weg weiterführen. Im Sinne einer Teilprivatisierung müssen Schienennetz und Bahnhöfe in der Hand des Bundes bleiben. Politische Infrastrukturverantwortung muss wieder stärker berücksichtigt werden. Wir brauchen eine kundenorientierte und leistungsfähige Bahn in Deutschland. Wir werden die Schienenwege bedarfsgerecht und flächendeckend erhalten und ausbauen. Den Wettbewerb auf der Schiene werden wir stärken und dazu die Kompetenzen der Bundesnetzagentur erweitern.“ Der Bund bleibt folglich 100%iger Eigentümer der Infrastruktur, also des Netzes, der Bahnhöfe und der Energieversorgung. Auch für die Verkehrs- und Logistikholding ist lediglich eine Teilprivatisierung vorgesehen. Damit wird verhindert, dass ein privater Investor Zugriff auf die bundeseigenen Schienenwege hat und das Schienennetz zum Renditeobjekt des Kapitalmarktes wird.

Bezugnehmend auf Ihre zweite Frage möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Bund die Konkurrenz im öffentlichen Nah- und Fernverkehr keinesfalls verhindert, sondern mit den sog, „Regionalisierungsmitteln“ in Höhe von rund 7 Mrd. Euro jährlich unterstützt. Diese seit der Bahnreform erfolgreich praktizierte „Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs“ ermöglicht es den Bundesländern selbst zu entscheiden, welches Verkehrsangebot sie für ihre Bürger für sinnvoll und notwendig erachten. So werden auch strukturschwache Regionen angebunden. Diese Gelder dienen auch zur Instandhaltung und dem Ausbau des Regionalverkehrs. Dank dieser Marktöffnung können die Aufgabenträger heute unter einer Vielzahl von Anbietern auswählen, was dazu geführt hat, dass der Nahverkehr heute den konkurrenzintensivsten Bereich darstellt.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach