Frage an Holger Dremel von Edmund R. bezüglich Kultur
Guten Tag Hr.Dremel
Eine frage ich bin Alleinunterhalter mit Keyboard und Gesang nun hätte ich ein paar Anfragen in Biergärten zu Spielen ist das auch wieder erlaubt wenn nicht getanzt wird dann spiele ich immer 1 mal im Monat Tanztee ca. 30 Gäste aber alles Paare im Alter von 60 Aufwärts das mache ich immer kostenlos für die ältere Generation damit die auch ein wenig spass haben
Frage ist das wieder erlaubt den es würden die paar Euro gut tun in der Kasse und die Wirte tud es auch gut bitte um schnelle Antwort
Ps muss es genehmigt werden das ist auch ne gute Frage
Bitte vergessen sie nicht die kleinen Musiker wie ich es bin sind ein paar 100 andere nicht das es uns irgendwann nicht mehr gibt.
Gruss
Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
bei Live-Musik und anderen Kulturveranstaltungen im Wirtshaus oder Biergarten gilt: Steht der Verzehr von Speisen und Getränken im Vordergrund und stellt die künstlerische Darbietung eine Ergänzung dar (etwa Hintergrundmusik), gilt nach § 13 Abs. 6 BayIfSMV Folgendes:
Grundsätzlich hat der Veranstalter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zwischen allen Teilnehmern, also Besuchern und Mitwirkenden, die nicht zu dem in § 2 Abs. 1 BayIfSMV bezeichneten Personenkreis gehören, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Bei Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ist ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Musikanten und zum Publikum einzuhalten. Es gilt, wie sonst auch, die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, ausgenommen am Tisch bzw. auf der Bühne, sobald die Musiker/ Künstler Platz genommen haben.
Steht dagegen die künstlerische Darbietung im Vordergrund, liegt eine kulturelle Veranstaltung vor, für die § 21 Abs. 2 BayIfSMV gilt und ergänzend die Vorgaben für Gastronomie zu beachten sind.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Dremel
Abgeordneter des
Bayerischen Landtages