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Holger Dremel
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Frage von Andreas G. •

Frage an Holger Dremel von Andreas G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dremel,
vor einigen Wochen wurde in verschiedenen Medien über ein neues Phänomen bei Betriebsprüfungen durch verschiedenen bayerischen Finanzämtern, insbesondere aus dem Münchener Raum berichtet. Hiernach wurden Werbetreibenden Unternehmen, welche Google, Facebook etc. für Onlinewerbung nutzen, Haftungsbescheide aufgrund eines nicht erfolgten Quellensteuerabzugs nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG angedroht. In eigen Fällen ergeben sich hier nachzuzahlende Beträge in Millionenbereich (siehe https://www.wiwo.de/unternehmen/mittelstand/sondersteuer-fuer-online-werbung-findige-finanzbeamte-schrecken-online-haendler-auf/24018288.html). Dies hat existenzbedrohende Folgen für die betroffenen Unternehmen. Diese sind plötzlich mit einem bisher nie diskutierten Quellensteuerabzug konfrontiert. Grundlage für diesen Quellensteuerabzug ist ein juristischer Kniff der erstmals von einem Sachgebietsleiter eines Münchner Finanzamts in „nicht dienstlicher Eigenschaft“ Anfang 2019 in einem steuerlichen Fachmagazin veröffentlicht wurde. Danach soll die Werbung auf Google und Facebook eine „Überlassung von Rechten“ darstellen. Nur durch diesen Kniff wird Onlinewerbung zu einem Tatbestand der unter den Quellsteuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG führt. Ob hier tatsächlich eine „Überlassung von Rechten“ vorliegt, darf getrost bezweifelt werden. Tatsächlich bleiben alle Rechte insbesondere auch Algorithmen, Kow How etc. bei Facebook und Google. Obwohl daher erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden besteht, werden diese wohl derzeit zumindest angedroht und Unternehmen damit einer erheblichen Unsicherheit ausgesetzt. Sind Sie der Meinung, dass Werbetreibende auf Onlineplattformen auf der Grundlage einer nicht nachvollziehbaren Auslegung des § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG als „Steuereintreiber“ des Staates fungieren soll, oder wollen Sie sich dafür einsetzten das diesem Spuk schnellstmöglich ein Ende gesetzt wird?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Andreas Giebel,

gerne habe ich Ihnen Ihre letzten Fragen öffentlich beantwortet. Ihre Spezial-Fragen zu Fachthemen aus dem Finanzbereich dauern eine Weile, nachdem ich mir dazu die notwendigen Informationen aus den jeweilig betroffenen Ministerien besorgen muss. Deshalb bitte ich ab sofort um Zuleitung Ihrer Frage an meine E-Mail-Adresse mdl@holger-dremel.de. Anschließend bekommen Sie Ihre Antwort. Das sehe ich als unbürokratischer an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr
Holger Dremel, MdL

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