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Holger Dremel
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Frage von Andreas G. •

Frage an Holger Dremel von Andreas G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dremel,

Nach dem sicher allgemein bekannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur bisherigen Einheitsbewertung von Grundstücken, müssen in den nächsten Jahren Millionen Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden. Natürlich auch in Bayern. Für jedes der bisher diskutierten Modelle zur Neubewertung der Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer wird auch der Bodenrichtwert benötigt. Hier stellt sich die Frage, warum dieser in Bayern, anders als in anderen Bundesländern (z.B. über BorisNRW) nicht schnell und kostenlos über das Internet abgerufen werden kann. Ist es tatsächlich vorgesehen, das der Grundstückseigentümer mit Grundbesitz in Bayern ab 2020 die vom Finanzamt abgefragten Bodenrichtwerte kostenpflichtig bei den Gutachterausschüssen erfragen soll (die dann mit Millionen Anfragen förmlich überrollt werden), während Grundstückseigentümer mit Grundbesitz in anderen Bundesländern diese kostenlos und einfach über das Internet erfragen können?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr G.,

zu Ihrer Anfrage zum Thema "Bodenrichtwerte" kann ich Ihnen Folgendes
mitteilen:

Vorab dürfen wir darauf hinweisen, dass in der Diskussion um die Grundsteuer
die bayerische Staatsregierung ein wertunabhängiges Modell vertritt, das an
der Fläche der Grundstücke und der darauf vorhandenen Gebäude ansetzt. Der
tatsächliche Wert der Grundstücke und der Gebäude bleibt damit bei diesem
Modell unberücksichtigt.

Die Bodenrichtwerte können in Bayern über das Internet abgerufen werden. Zum
Teil sind sie im Internet unmittelbar einsehbar, zum Teil werden sie vom
Gutachterausschuss übermittelt, je nachdem mit welchem EDV-System der
Gutachterausschuss ausgestattet ist. In beiden Fällen wird jedoch eine
Gebühr fällig.

Die Frage, ob die Bodenrichtwerte kostenlos abgegeben werden, wird in den
Bundesländern unterschiedlich beantwortet. Vor allem in Bundesländern, in
denen die Gutachterausschüsse bei den Vermessungsbehörden angesiedelt sind,
verzichten die Länder als Träger dieser Behörden auf Einnahmen und geben die
Bodenrichtwerte kostenlos ab. In Bayern wurden die Gutachterausschüsse bei
den Landkreisen und kreisfreien Städten gebildet; sie sind Träger der Sach-
und Personalmittel für den Betrieb der Gutachterausschüsse. Die Einnahmen
aus dem Verkauf der Bodenrichtwerte dienen der Finanzierung der
Gutachterausschüsse.

Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben.

Freundliche Grüße
Raimund Domsz
Büro des Landtagsabgeordneten Holger Dremel

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