Wir wenden uns an Sie, da für uns noch einige Fragen offen sind bezüglich der Umsatzsteuerentlastung. Was ist an dieser Stelle denn mit Teilrechnungen die 2022 bereits getätigt wurden?
Sehr geehrter Herr Becker,
Die von uns beauftragte Firma Energiekonzepte Deutschland,splittet die Anlage in 2 Teilrechnungen auf, bei der 2022 der Löwenanteil bereits gezahlt wurde.
Angeschlossen ist die Anlage immer noch nicht und auch die Lithium-Akkus fehlen derzeit noch.
Aufgrund der beschlossenen Umsatzsteuerentlastung, die angeblich Spielraum lässt (laut EkD), nimmt sich diese Firma jetzt heraus, die Steuern für die bereits gezahlte Teilrechnung in 2022 nicht rückzuerstatten. „Man solle sich an das Finanzamt wenden und die Mehrwertsteuer zurückholen“.
Laut ENnergy GmbH ist die PV-Firma für die Rückerstattung zuständing.
Quelle: https://ennergy.de/nullsteuersatz-regelung-0-mwst-bei-photovoltaik-2023
Ist das rechtens, dass jedes Unternehmen seine eigenen Regeln macht? Zumal die Anlage erst voraussichtlich dieses Jahr angeschlossen wird und immer noch Teile fehlen?
Leider kein Platz um weiter ins Detail zu gehen.
Über eine klare Stellungnahme würden wir uns freuen.
MfG
Sehr geehrter Herr L.
mit Blick auf Ihren geschilderten Fall, empfehle ich Ihnen, sich in dieser Sache juristisch beraten zu lassen.
Für eine rechtliche Einschätzung sind in Ihren Ausführungen zu wenige Details enthalten.
Darüber hinaus werden Sie Verständnis dafür haben, dass ich keine juristische Beratung anbieten kann und darf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Holger Becker MdB