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Holger Becker
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Frage von Yve K. •

Lieber Herr Becker, wie kann das nachfolgend ausgeführte Grundrecht aus unserem deutschen Grundgesetz Ihrer Ansicht nach auch in der aktuellen Zeit gewährleistet werden?

Entsprechend unserem deutschen Grundgesetz gibt es die Versammlungsfreiheit, laut der mir vorliegenden Fassung lautet diese wie folgt:
„Alle Deutschen haben das Recht sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Herzliche Grüße und einen gesunden Start ins Jahr 2022

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

 

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage zum Thema Versammlungsfreiheit.

 

Der vollständige Artikel 8 GG lautet wie folgt:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

 

Mit Blick auf alltäglich in Deutschland stattfindende Demonstrationen zu Themen wie Umweltpolitik, Corona, Menschenrechten, Mahnwachen und vielem mehr, sollten wir stolz darauf sein, dieses Recht auch in Zeiten einer Pandemie gewährleisten zu können.

 

Exemplarisch füge ich Ihnen hier einmal einen Link zum „Demo-Kalender“ der Berliner Polizei an:

https://www.berlin.de/polizei/service/versammlungsbehoerde/versammlungen-aufzuege/

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Holger Becker MdB

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