Der neuste Corona-Impfstoff-Sicherheitsbericht (23.12., S. 10) spricht von 1.919 Todesverdachtsfällen. Wieviele halten Sie für kausal? Wieviele Fälle wäre wären Ihnen eine Impfpflicht wert? Grenze?
Sehr geehrter Herr G.,
in der Tat ist es so, dass das Paul-Ehrlich Institut in dem von Ihnen verlinkten Dokument von 1.919 Verdachtsfällen spricht.
Zwei Zeilen weiter sehen Sie dann, dass von diesen Verdachtsfällen 78 tatsächlich im Zusammenhang mit der Impfung stehen, insbesondere Thrombosen durch eine Impfung mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson. Ich erlaube mir an dieser Stelle weiter aus dem von Ihnen verlinkten Dokument zu zitieren, besonders mit Blick auf Ihre Frage bezüglich Kausalität:
„Ein Vergleich der Anzahl der gemeldeten Todesfälle im Abstand von einem Tag bis sechs Wochen nach einer COVID-19-Impfung mit der im gleichen Zeitraum statistisch zufällig zu erwartenden Anzahl der Todesfälle (Daten des Statistischen Bundesamtes) ergab für keinen der vier bisher in Deutschland eingesetzten COVID-19-Impfstoffe ein Risikosignal. Dies gilt für die Booster-Impfung (Tabelle 3) und für plötzliche, unerwartete Todesfälle (Tabelle 4). Da nicht in allen Meldungen der Abstand zwischen Impfung und ersten Symptomen bzw. der Todeszeitpunkt mitgeteilt wurde, wurde eine weitere Analyse unter der Annahme durchgeführt, dass alle Todesfälle, auch solche mit unbekanntem oder sehr langem Abstand nach Impfung in einem 30-Tage-Zeitfenster stattgefunden hätten. Auch hier zeigte sich kein Risikosignal für eine erhöhte Sterblichkeit für alle vier Impfstoffe mit einem Standardisierten Morbiditätsverhältnis (Standardized Morbidity Ratio, SMR) deutlich unter 1 (SMRs zwischen 0,007-0,022; Daten nicht separat dargestellt).“
Was die ethische Dimension einer Impfpflicht betrifft, schauen Sie gerne einmal in die unten verlinkte Publikation des Ethikrates hinein, der sich mit dieser Frage beschäftigt hat.
Ich erlaube mir kurz von S.18 zu zitieren:
„Dreizehn von 20 Mitgliedern des Deutschen Ethikrates befürworten die Ausweitung der bisher schon gesetzlich verankerten Impfpflicht zu einer allgemeinen Impfpflicht, die alle in Deutschland lebenden impfbaren Erwachsenen über 18 Jahren umfasst.“
Dies unterstreicht aus meiner Sicht die Tatsache, dass es sich bei der Entscheidung über eine Impfpflicht um keine einfache handelt, diese aber auf Grund der aktuellen Entwicklung und der zu niedrigen Impfquote in unserem Land, nötig sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Becker MdB