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Hilde Mattheis
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Frage von Ulla S. •

Frage an Hilde Mattheis von Ulla S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mattheis,

ich wurde früher mit Ritalin behandelt, weil ich in der Schule angeblich verhaltensauffällig war.

Gerne sende ich Ihnen einen Mitteilung mit:

Ritalin: Die gefährlichste Droge der Welt
Die amerikanische Drogenbehörde DEA stuft Ritalin als ebenso gefährliche Droge ein wie Heroin und Kokain. Ritalin macht ebenso stark abhängig und kann sich mit seinen Nebenwirkungen locker mit Crack messen. Mittlerweile sind weltweit Millionen von Menschen – meist Kinder und Jugendliche – Ritalin süchtig. Für den Hersteller Novartis ist das ein Milliardengeschäft: http://www.seite3.ch/Ritalin+Die+gefaehrlichste+Droge+der+Welt/438255/detail.html
<<< 1996 deckte ein preisgekrönter Fernsehreport auf, dass die grösste amerikanische Non-Profit-Organisation, die sich mit ADS auseinandersetzt und Informationskampagnen an Schulen, öffentlichen Veranstaltungen und in den Medien betreibt, im geheimen vom Ritalin-Hersteller Ciba-Geigy (heute Novartis) in Millionenhöhe gesponsort wurde. Es versteht sich wohl von selbst, dass diese Organisation Ritalin als bestes Mittel gegen Hyperaktivität empfiehlt. Dass dabei allerdings eine ganze Generation von Junkys entsteht, ist der Pharmaindustrie natürlich egal. Schliesslich gibt es bis dann andere Medikamente, mit denen man vom Ritalin wieder wegkommt
Quelle:
http://neueweltmedia.myblog.de/neueweltmedia/art/6894176/Ritalin-Die-gefahrlichste-Droge-der-Welt

Des Weiteren sende ich Ihnen den Wikipedia-Eintrag über Ritalin mit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ritalin

Ist Ritalin in Deutschland immer noch erlaubt und was heißt ggf. " besondere Verschreibungspflicht"?
Was ist mit einer Wiedergutmachung für etwaige Ritalinopfer?

Ich werde jedenfalls die Öffentlichkeit über meinen Fall informieren und habe aus diesem Grund auch schon Kontakte zu Autoren und zu TV-Sendeanstalten aufgenommen.

Ich empfinde die Pharmalobby als intransparent, was meinen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schwarzer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schwarzer,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Ritalin.

Ich stimme Ihnen zu, dass der Wirkstoff Methylphenidat nicht in die Gruppe der harmlosen Medikamente einzuordnen ist. Es fällt nicht ohne Grund in die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Darauf bezieht sich auch die "besondere Verschreibungspflicht". Das bedeutet, dass der zuständige Arzt oder die zuständige Ärztin besondere dafür vorgesehene Rezepte ausstellen muss. Der Verbleib dieser Rezepte, die lediglich eine Gültigkeit von 8 Tagen haben, wird sehr genau dokumentiert.

Ritalin darf nur dann verschrieben werden, wenn die Diagnose ADHS sicher gestellt ist und eine alleinige Psychotherapie nicht zu einer Linderung des Leidensdruckes führt. In manchen Fällen ist es angemessen und notwendig, Ritalin zu verordnen, gerade dann wenn die Entwicklung des Kindes gefährdet scheint. Die Entscheidung darüber, bleibt aber immer eine individuelle Entscheidung des Arztes oder der Ärztin sowie der Eltern. Selbstverständlich muss auch das Kind an dieser Entscheidung beteiligt werden.

Auch während dieser medikamentösen Behandlung darf nicht auf psychotherapeutische Ansätze verzichtet werden und der Prozess muss sehr genau beobachtet werden.

Es gibt einige Studien, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Zu nennen wäre hier beispielsweise die "MTA-Studie". Diese bezieht sich leider noch auf einen sehr kurzen Zeitraum nach Ritalintherapie. Ich werde mich dafür einsetzen, dass weitere Studien zu diesem Thema durchgeführt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für weitere Fragen und Anmerkungen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Hilde Mattheis MdB