Frage von Simon S. • 08.09.2005
Antwort von Herta Däubler-Gmelin SPD • 14.09.2005
Sehr geehrter Herr Schäffner,
Sehr geehrter Herr Schäffner,
Sehr geehrter Herr Rentschler,
Sehr geehrter Herr Olostiak,
Philipp: Leuna-Affäre...
Sehr geehrter Herr Rentschler,
Natürlich ist das strafbarer Betrug. Da ist der Staatsanwalt zuständig. Schicken Sie mir bitte den konkreten Fall - ich leite das an die Staatsanwaltschaften in Deutschland und Frankreich weiter.
Sehr geehrte Frau Selig,
Schön, daß Sie mir auch auf diesem Wege, sozusagen von Haus zu Haus, so wichtige Fragen stellen. Ich freue mich schon auf unsere nächste Begegnung im Hechinger Weltladen.