(...) 1. Die Bürger haben selbstverständlich das Recht, aber nicht die Pflicht eine andere Meinung als die des Innenministers zu vertreten. Eine bestimmte Pflicht haben sie dabei aber schon: nämlich sich im Rahmen der demokratischen und legalen Möglichkeiten zu bewegen, wenn sie ihren Protest zum Ausdruck bringen. (...)
(...) Möglicherweise bringt die Umstellung auf Ökostrom Mehrkosten mit sich, doch halte ich es für sehr unrealistisch, dass diese sich auf 30% belaufen sollen. Realistischer sind 2-6%, wie das Beispiel der Stadt Ebersbach (in Baden-Württemberg) zeigt, die, seit mehreren Jahren, sehr erfolgreich 30% ihres Stroms für die öffentlichen Liegenschaften aus erneuerbaren Quellen bezieht. (...)
(...) Im Sommer kann diese Wärme dafür verwendet werden, drei Absorptionskältemaschinen zu betreiben, die für die Kühlung der Gebäude sorgen. Damit ist klar: der Bundestag wird, auch was die Kühlung betrifft, großteils über eine regenerative und weitgehend klimaneutrale Energiequelle versorgt. Hinzu kommt noch, dass überschüssige Wärme dann wenn sie nicht gebraucht wird, in einen geothermischen Speicher gepumpt wird, von wo aus sie wieder abgerufen werden kann. (...)
(...) als Abgeordneter habe ich keinen direkten Einfluss auf die Entscheidungen einer Kommune. Das ist auch gar nicht nötig, denn die Entscheidungen sollen ja dort getroffen werden wo sie anfallen und in Ihrem Fall wäre das entsprechend zuständige Gremium der Gemeinderat. (...)