
(...) Das Grundgesetz hebt also auf das Amt, welches ein Abgeordneter ausübt, und auf durch dieses entstehenden Belastungen ab -- nicht auf Herkunft oder Bildungsweg des Mandatsträgers. Die Entschädigung soll die Abgeordneten gleichstellen, da sie alle das gleiche Amt ausüben, in welches sie vom Volk gewählt wurden. Würde man sich hinsichtlich der Entschädigung nach der Ausbildung und nicht nach dem ausgeübten Amt richten, führte dies zu einer nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem. (...)