Frage an Hermann Otto Solms von Klaus S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Mit Einführung der Hartz IV Gesetze wurde im Wetteraukreis in Kooperation mit der Arbeitsagentur die JobKomm an 4 Standorten (Friedberg, Butzbach, Büdingen und Bad Vilbel) gegründet.. Damit werden alle Bürger des Landkreises im Landkreis FB betreut. Jetzt plant die Arbeitsagentur die Hilfsstelle der Arbeitsagentur in Butzbach, die bis Okt. 07 Friedberg angegliedert war und danach GI angegliedert wurde, aufzulösen und die Bewerber in Gießen zu betreuen. Ist das im Sinne des Gesetzes und im Wesentlichen im Sinne der Betroffenen und des Steuerzahlers (die höheren Fahrtkosten sind vom Steuerzahler aufzubringen)? Im Klartext bedeutes das, dass die BewerberInnen ALG I in Gießen beantragen müssen und Aufstocker anschließend ALG II In Butzbach (JobKomm) beantragen müssen.
Ist dies im Sinn des Erfinders ? - Soweit mir bekannt haben die betroffenen BM in Butzbach, Rockenberg und Münzenberg bereits Position bezogen und der Landtagspräsident Kartmann hat sich auch bereits eingeschaltet
mfg
Klaus Sommer
FWG Pohlheim
Sehr geehrter Herr Sommer,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir von www.abgeordnetenwatch.de übermittelt wurde und die ich gerne beantworte.
Natürlich wäre es wünschenswert, auch zukünftig das Angebot der Agentur für Arbeit in Butzbach vor Ort zu haben. Nach meiner Kenntnis wird die Schließung der Geschäftsstelle in Butzbach damit begründet, dass aufgrund der Größe und damit einhergehenden personellen Besetzung eine Beratung nur eingeschränkt möglich sei und dadurch die gewünschte Qualität der Dienstleistung nicht ausreichend gewährleistet ist. In der Agentur für Arbeit in Gießen sei dagegen ein umfassendes Vermittlungs- und Beratungsangebot vorhanden. Da eine bestmögliche Betreuung der Kunden Ziel sein sollte, erscheint mir die Entscheidung vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. Bedauerlich ist, da stimme ich Ihnen zu, dass es für ALG I - Bezieher längere Wegstrecken und dadurch bedingt höhere Fahrtkostenerstattungen bedeutet. Eine schnellere Vermittlung in den Arbeitsmarkt, die durch eine bessere Betreuung gewährleistet werden kann, spart hingegen auch Kosten ein.
Eine Notwendigkeit, die Agentur in Gießen und die JobKomm in Butzbach gleichzeitig aufsuchen zu müssen resultiert meines Erachtens aus dieser Entscheidung nicht, da eine Betreuung der Kunden entweder ausschliesslich für ALG I - Bezieher durch die Agentur für Arbeit oder für ALG II - Bezieher durch die Arbeitsgemeinschaft JobKomm erfolgt. Die Zahl der Kunden, die beide Insitutionen anlaufen müssen, ist sehr gering.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Otto Solms
P.S.: Diese und weitere Fragen und Antworten finden Sie auf meiner Hompage www.hermann-otto-solms.de "Bürger fragen ...".