Frage an Hermann Otto Solms von Reinhard G. bezüglich Finanzen
Herr Dr. Solms,
ich habe nur eine Frage, Bemerkung zur Diätenerhöhung. Ob sie passend ist oder zu hoch ausfällt, das ist für mich nicht das Wichtige. Die Frage, die mich beschäftigt ist, ob es wirklich richtig ist, ob Sie es richtig finden, alle Bundestagsabgeordneten, unabhängig von ihrer Qualifikation ! gleich zu bezahlen. Da erhält der studierte, promovierte Jurist, nun Abgeordneter mit ungeheurem Fachwissen und deshalb in Gremien Entscheidungsträger das gleiche Geld, wie der erst 25-Jährige, ohne Berufsausbildung, Menschenkenntnis und Erfahrungen. Einen Facharbeiter, zum Beispiel einen Maurer, nun Abgeordneter, gleichzustellen mit einem Bundesrichter oder einem Kapitän eines Containerschiffes, das ist doch ein Witz. Bekommen denn alle Mitarbeiter in einer Firma das gleiche Gehalt? Unabhängig von ihrer Ausbildung, ihrer Verantwortung und ihren Arbeitsgebieten? Nirgendwo in der Welt. Das verstehe ich nicht.
Sehr geehrter Herr Gold,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Mai, die mir von http://www.abgeordnetenwatch.de übermittelt wurde und die ich gerne beantworte. Für die verzögerte Antwort möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.
Sie fragen, ob ich es richtig finde, dass jeder Bundestagsabgeordnete in gleicher Höhe und unabhängig vom eigenen Bildungs- und Ausbildungsstand entschädigt wird.
Unser Grundgesetz sieht in Artikel 48 Absatz 3 vor, dass die Abgeordneten einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Entschädigung der besonderen Bedeutung des Amtes des Abgeordneten gerecht wird. Hier sind insbesondere die mit dem Amt verbundene Verantwortung und Belastung hervorzuheben.
Das Grundgesetz hebt also auf das Amt, welches ein Abgeordneter ausübt, und auf durch dieses entstehenden Belastungen ab -- nicht auf Herkunft oder Bildungsweg des Mandatsträgers. Die Entschädigung soll die Abgeordneten gleichstellen, da sie alle das gleiche Amt ausüben, in welches sie vom Volk gewählt wurden. Würde man sich hinsichtlich der Entschädigung nach der Ausbildung und nicht nach dem ausgeübten Amt richten, führte dies zu einer nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem. Denn es soll nicht der Ausbildungsweg belohnt, sondern die Verantwortung und die Belastung eines Abgeordneten in einem gewissen Maße ausgeglichen werden. Zudem könnte eine Differenzierung in der Höhe der Entschädigung nicht mehr die Unabhängigkeit der Abgeordneten garantieren.
Meiner Ansicht nach, ist die verfassungsrechtliche Regelung nach wie vor richtig und klug. Darüber, auf welchem Weg die Höhe der Entschädigung festgelegt wird, ließe sich jedoch vortrefflich streiten. Dies führte aber an dieser Stelle zu weit.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hermann Otto Solms
P.S.: Diese und weitere Fragen und Antworten finden Sie auf meiner Hompage www.hermann-otto-solms.de "Bürger fragen ...".