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Hermann Ott
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Frage von Taylan K. •

Frage an Hermann Ott von Taylan K. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Ott,

wie beabsichtigen Sie eigentlich mit den Shishabars umzugehen? Nach Ihrem Beschluß zum Nichtraucherschutzgesetz müssen diese alle definitiv schließen. Es gibt in NRW inzwischen mehr als 500 Shishabars. Allein in Wuppertal gibt es 15. Es ist interessenat zu sehen, wie Sie mit Ihrer Politik den Menschen das letzte selbst verdiente Brot weg nehmen. Aber wahrscheinlich ist es Ihnen egal wie diese Menschen klar kommen sollen. Ich möchte einfach nur, dass Sie aufrichtig sind und sagen:" Ja es ist zwar schade, aber die Shishabarbetreiber sind ein Kolleteralschaden in diesem Fall".
mfg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Karaman,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort meinerseits.
Sie haben auf jeden Fall Recht, dass man im Falle des Nichtraucherschutzgesetzes durchaus und mit guten Gründen unterschiedlicher Meinung sein kann.
Allerdings stellt ein konsequentes Rauchverbot auch im gastronomischen Bereich meines Erachtens zunächst keine außergewöhnliche Einschränkung dar. Mittlerweile haben die meisten Staaten in Europa, aber auch viele außereuropäische Staaten wesentlich konsequentere Nichtraucherschutzgesetze mit einem Rauchverbot in Gaststätten als die meisten deutschen Bundesländer. Hierzu gehören Staaten wie Großbritannien und Irland, die skandinavischen Länder, Frankreich, Italien, Spanien und die Türkei. Mit einer Stärkung des Nichtraucherschutzes schaffen wurde also für Nordrhein-Westfalen lediglich eine Situation, die in vielen anderen Staaten längst zum Alltag gehört. Letztendlich werden alle Länder der Europäischen Gemeinschaft einen einheitliches Nichtraucherschutz haben. Auf dem Weg dahin ergeben sich allerdings sehr unterschiedliche Situationen für Bürger*innen, abhängig davon in welchem (Bundes-)Land sie leben. Dies ist sicherlich eine etwas unglückliche Situation.
Bereits die alte Landesregierung in NRW hatte ein Gesetzesvorhaben beschlossen, um Nichtraucherinnen und Nichtraucher stärker vor den immensen Schäden des Passivrauchens zu bewahren und ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen – das ist staatliche Aufgabe, die auch die aktuelle Landesregierung fortführt und ausbaut. Es geht bei dieser Aufgabe nicht um die Bevormundung der Raucherinnen und Raucher, sondern um die Verantwortung, die Rechte der nicht-rauchenden Bevölkerung in öffentlich zugänglichen Räumen zu schützen. Nichtraucherschutzgesetze sind eine notwendige Schutzmaßnahme für die Bevölkerung. Durch die vielen Ausnahmen, gerade im gastronomischen Bereich, blieb das bestehende nordrhein-westfälische Gesetz allerdings weitgehend wirkungslos.
Diese vielfältigen Ausnahmeregelungen für den Gaststättenbereich mussten deshalb abgeschafft werden: Das bedeutet ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen, zu denen auch Shisha-Bars zählen, bei denen innerhalb der gastronomischen Einrichtung und nicht im Freien geraucht wird.
Allerdings ist die aktuelle Situation sicherlich besonders für die kleinen Kneipen problematisch. Die DEHOGA hat gerade festgestellt, dass in kleinen Kneipen ein erheblicher Umsatzrückgang statt gefunden hat. Raucher*innen, die zum Rauchen draußen stehen, trinken nun mal in dieser Zeit kein Bier (oder ein anderes Getränk), da die meisten kleinen (Eck-)kneipen keine teure Außenschanklizenz besitzen. Bei 1-Mann- bzw. 1-Frau-Kneipen sind diese Umsatzeinbußen schnell existenzbedrohend, da die Wirte bzw. Wirtinnen schon vor dem Nichtraucherschutzgesetz nicht viel verdient haben. Ich kann Ihre Sorge also gut verstehen. Grundsätzlich sollte aber bei der Diskussion berücksichtigt werden, dass die Kosten, die der Gesellschaft durch die gesundheitlichen Folgen durch das (Passiv)Rauchen entstehen, immens sind. Unterm Strich ergibt sich meiner Meinung mit dem konsequenten Nichtraucherschutz eine höhere Lebensqualität für alle.

Mit freundlichen Grüßen aus Wuppertal nach Wuppertal,
Dr. Hermann Ott