Frage an Hermann Ott von Wolfgang G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Ott,
mir gehören 2 Gebäude in Wuppertal, Fr. - Ebertstr. 132a und im Briller Viertel Goebenstr. 16, die unter Denkmalschutz stehen und 1900 erbaut wurden mit ca. 400 und knapp 1.000 qm.
Die Deckenhöhe in der Goebenstr. liegt bei 4,40 m, Außendämmung nicht möglich, weil behauener Sandstein.
Um ein Stück unabhängiger vom Gas zu werden, die Nebenkosten zu senken und zur Reduzierung des CO 2 Ausstoßes beizutragen, möchte ich hauptsächlich eine solarthermische Anlage, zusätzlich Photovoltaik installieren lassen.Das Geld will ich gerne aus eigener Tasche bezahlen.Diese Anlagen werden gefördert, für Denkmäler allerdings verboten, bei denen aber die höchsten Heizkosten anfallen. / Wie wollen die Ämter für Denkmalschutz in NRW diese Haltung aufrecht erhalten, wenn in 50 Jahren kein Gas mehr da ist? Und aktuell: der Denkmalschutz verbietet die Anlagen, gibt aber keine Antwort für Lösungen, insbesondere, wie die Kosten zu tragen sind.
Ich finde, hier muss da Gesetz geändert werden. Darum bitte ich Sie.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Gilde,
Nach unseren Informationen ist eine Photovoltaik-Anlage auf Denkmälern nicht grundsätzlich verboten, wird in der Regel aber nur genehmigt, wenn die Anlage von der Straße nicht einsehbar ist. Allerdings werden die entsprechenden Denkmalschutzgesetze von den einzelnen Bundesländern erlassen. Wir sind der Meinung, dass die Errichtung von PV-Anlagen bei Einhaltung des Denkmalschutzes grundsätzlich möglich sein muss.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Dr. Hermann Ott