Frage an Hermann Bachmaier von Elena P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bachmaier,
warum haben wir kein einklagbares Recht auf Herausgabe von Beweisen für die reale existenz von Viren, d.h. auf Herausgabe nicht nur eines "Fotos eines Virus" (die werden schon mal auf Nachfrage herausgerückt - sind aber oft beliebig untereinander austaschbar) sondern auch auf die Herausgabe vom Material aus dem falsifizierbar hervorgeht, wer, wie, wann, wo und aus was das behauptete Virus isoliert hat?
Warum haben wir kein einklagbares Recht auf Herausgabe von Beweise dafür, dass ein als krankmachend bezeichnetes Virus tatsächlilch in allen Kranken direkt gefunden und isoliert wurde (nicht indirekt nachgewiesen oder lediglich vermutet wurde) und bei allen Gesunden gefehlt hat?
Welche Maßnahmen hat Ihre Partei vor die dazu führen sollen, die Irreführung der Arzneimittelverbraucher zu beenden ?
Mit freundlichen Grüßen
Elena Pichler
Sehr geehrte Frau Pichler,
ich kann mir nicht vorstellen, wer ein derartiges Interesse an der Irreführung von Arzneimittelverbrauchern haben sollte, wie Sie es vermuten.
Aus rein juristischer Sicht sehe ich keine Notwendigkeit und auch gar keine Möglichkeit für die von Ihnen geforderte Formulierung eines „Rechts auf die Herausgabe von Beweisen für die reale Existenz von Viren“.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Bachmaier