Frage an Hermann Bachmaier von Bernd Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bachmeier,
unser Steuersystem wird häufig als leistungsfeindlich und ungerecht bezeichnet. Was sagen Sie zu unserem Sozialsystem, in das Arbeiter und Angestellte regelmäßig rund 40% ihres Lohnes einzahlen. Außerdem ist diese Gruppe ebenfalls einem leistungsfeindlichem und ungerechten Steuersystem ausgeliefert.
Eine Entkopplung von Arbeit und Sozialstaat ist dringend erforderlich, da Arbeiter und Angestellte einseitig belastet werden. Die Abschaffung der Sozialaufschläge für Arbeit ist oberste Pflicht der Politiker, damit wir auf den globalisierten Märkten weiterhin bestehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Ziegler
Sehr geehrter Herr Ziegler,
mit der Agenda 2010 hat die SPD-geführte Bundesregierung die Grundlage für den notwendigen Umbau der sozialen Sicherungssysteme auf den Weg gebracht.
In schwierigen Zeiten brauchen wir die sozialen Sicherungssysteme. Sie garantieren den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und sichern Lebensrisiken ab, die der Einzelne nicht absichern kann. Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen, die viele Menschen in ihrer Lebensplanung verunsichern, müssen wir deutlich machen, dass niemand mit den Lebensrisiken in dieser Gesellschaft alleine gelassen wird, sondern dass diese Risiken weiterhin kollektiv abgesichert werden.
Bei den Beitragssätzen zur Sozialversicherung ist es uns auch aufgrund der Agenda 2010 gelungen, den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von 42,1 % im Jahr 1998 auf 41 % zum 1. Juli 2005 zu senken.
Bei einer Betrachtung des Arbeitgeberbeitragssatzes ist festzustellen, dass die von Arbeitgeberseite immer geforderte Beitragssatzabsenkung auf unter 40 % für den Arbeitgeberanteil mit 18,8 % bereits übererfüllt ist, da der Pflegeversicherungsbeitrag von den Arbeitnehmern durch Wegfall eines Feiertages ökonomisch voll getragen wird. Auch von den Rentnerinnen und Rentner wird der Pflegeversicherungsbeitrag seit 1. Januar 2005 allein finanziert. Darüber hinaus ist zum 1. Juli 2005 der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 %-Punkte gesetzlich abgesenkt worden. Der zusätzliche Beitragssatz von 0,9 % wird alleine von den Mitgliedern getragen, dies entlastet die Arbeitgeber um 0,45 %-Punkte.
Sie sehen, dass wir bei der Senkung der Lohnnebenkosten bereits einiges erreicht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Bachmaier