Frage an Hermann Bachmaier von Peter M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Hr. Bachmaier,
mich würde Ihre, und die der SPD zum Thema "Besteuerung von Wohnmobilen interessieren.
Wie wird die Besteuerung von WOMO´s über 2,8t aussehen, wenn Ihre Partei wieder als Regierungspartei gewählt wird?
Ich mache meine Wahl auch von Ihrer Antwort abhängig, nicht nur, aber auch.
Wir Besitzer von älteren WOMO´S sind leider auf diese Fahrzeuge angewiesen, da sich so mancher sein wohlverdientes Erspartes für diesen Traum ausgegeben hat. Nun soll uns die von us gewählte Art uns vom täglichen Alltagsstreß zu erholen, mit der Familie übers Wochenende ins Grüne fahren durch eine nicht unerhebliche Steuererhöhung zu nichte gemacht werden. Wenn Sie glauben daß sich auch nur 25% der Altwagenbesitzer ein neues WOMO leistet, von leisten kann will ich noch nicht einmal reden, haben Sie sich sicherlich geirrt.
In erwartung einer Antwort verbleibe ich
Peter Mühlbauer
Ingelfingen
PS: Im falle einer Steuererhöhung bitte ich sie, mit einen Vorschlag zu untwerbreiten, wie ich meiner 4jährigen Tochter klar machen kann, warum wir an Wochenenden und im Urlaub nicht mehr auf Campinplätzen mit unserem WOMO verbringen können. Danke
Sehr geehrter Herr Mühlbauer,
die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates im September 2004 die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert. Schwere Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, auch bekannt als so genannte Sport Utility Vehicles (SUV), werden danach seit 1. Mai 2005 als Personenkraftwagen zugelassen und besteuert.
Diese äußerst schweren Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch und zum Teil erhöhten Abgasemissionen eignen sich zwar für die Nutzung im Gelände, wie der Name schon sagt, werden aber oft als Pkw und nicht als Nutzfahrzeuge eingesetzt und dienen als Prestigesymbol.
Der Nutzung als Pkw wurde bislang steuerlich nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn die schweren Geländewagen wurden nicht emissionsbezogen und nach Hubraum besteuert – wie Pkw -, sondern wie Nutzfahrzeuge nach ihrem zulässigem Gesamtgewicht; hierdurch verminderte sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer beträchtlich.
Welche kraftfahrzeugsteuerlichen Folgen die Änderung der StVZO auf Wohnmobile hat, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen den Ländern, die für die Steuerverwaltung zuständig sind. Den Ländern fließt auch das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich zu.
Aufgrund von Äußerungen ist zu befürchten, dass einige Länder, insbesondere Bayern, die höhere Besteuerung für schwere Geländewagen zum Anlass nehmen wollen, die Steuern auch für Wohnmobile deutlich zu erhöhen, obwohl dies mit der Änderung der StVZO gar nicht bezweckt ist.
Der Entwurf der alten SPD-geführten Landesregierung Nordrhein-Westfalens wollte eindeutig klarstellen, dass kein Land höhere Steuern für Wohnmobile erheben kann. Bislang hat dieser Vorschlag jedoch keine Mehrheit bei den Ländern gefunden und konnte deshalb nicht umgesetzt werden. Ihre berechtigte Kritik sollten Sie daher an die zuständigen Landesregierungen richten, die eine entsprechende Klarstellung bislang verhindert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Bachmaier