Frage an Hermann Bachmaier von Stefan J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bachmaier,
vielen Dank für die Antwort. Nachdem ich aber den Wortlaut und die Bausteine Ihrer Antwort zum allergrößten Teil schon bei diversen Kollegen von Ihnen gesehen habe, würde mich doch interessieren, wie Sie persönlich zu diesem Thema stehen.
Wie sehen Sie persönlich die Verhältnismäßigkeit? Szenarien lassen sich schließlich viele vorstellen. Die Frage ist, welche Szenarien sind wahrscheinlich. Schließlich reicht schon ein klitzekleiner Rucksack, um sehr beträchtliche und massivste Schäden anzurichten (siehe Madrid und London). Oder auch ein Gefahrguttransporter (Djerba). Kleinlaster, PKW und Zweiräder werden auch immer wieder gerne genommen (Israel, Irak, Oklahoma City, usw.). Kleinflugzeuge aber nicht. Oder haben Sie hier andere Erkenntnisse?
Das gesamte fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen und alle Beschäftigten auf unseren Verkehrsflughäfen bis zur Reinigungskraft haben eben auch regelmäßigen Zutritt zu den Sicherheitsbereichen eines FlugHAFENS. Der normale Privatpiot kommt praktisch nie auch nur in die Nähe eines solchen Bereichs (viele deutsche Flughäfen sind sogar für kleine Flugzeuge schlicht gesperrt, um den Verkehr der großen Flugzeuge nicht zu behindern). Warum ihn also mit den gleichen Maßnahmen überziehen? Wo ist da die Logik?
Dieses abgestuftes Prüfverfahren sehe ich noch nicht im Gesetzestext. Vielmehr ist festzuhalten, daß hier Piloten auch von kleinsten Flugzeugen in einem Umfang zuverlässigkeitsüberprüft werden, der dem Umfang für einem Geheimnisträger oder einem Schlüsselmitarbeiter eines Kernkraftwerks entspricht. Halten Sie dies tatsächlich für verhältnismäßig?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Jaudas
Schwäbisch Hall
Sehr geehrter Herr Jaudas,
ich habe meiner Stellungnahme, in der ich Ihnen meine Sicht der Dinge sowie die Position der Fraktion zu Ihrer Frage ausführlich dargelegt habe, nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Bachmaier