Frage an Henning von Storch von Michael P. bezüglich Recht
Sie sind Rechtsanwalt, Herr Dr. v. Storch.
Meine Frage auch an Sie :
- Ist das Nachstehende legal, wie Fachanwälte vorgeblich behaupten?
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Die anfängliche Hoffnung, den staatlich gehaltenen Teil der Bodenreformflächen durch Verwaltungsakt zurückzubekommen, habe ich schon lange begraben. Nicht erloschen ist jedoch mein Wille, unsere Betriebe Damshagen und Schönfeld soweit wie möglich zurückzuerobern - gerade auch wegen des massiven politischen Widerstandes. Das jetzt verkündete Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) bietet dazu einen Ansatzpunkt:
Vor diesem Hintergrund habe ich meine Strategie entwickelt und möchte Ihnen folgenden Vorschlag machen:
3. Ich kaufe mit dem eigenen Kontingent von 6.000 BP in Schönfeld oder Damshagen ca. 120 ha Acker.
4. Ich wende mich an Alteigentümer, die nicht selber Land kaufen und bewirtschaften wollen und biete ihnen an, in den Gemarkungen von Damshagen oder Schönfeld THA-Flächen zu erwerben. Den Kaufpreis dafür bringe ich auf. Dafür erhalte ich
a) eine Briefgrundschuld auf das Kaufgrundstück,
b) die Nutzungsrechte am Kaufgrundstück und
c) trage die Lasten aus dem Kaufgrundstück.
Gleichzeitig schließe ich mit dem Alteigentümer einen notariellen Erbvertrag, dem Pflichtteilsberechtigte zustimmen müssen und zahle hierfür ein zu vereinbarendes Aufgeld auf den von der THA festgelegten Kaufpreis an den Alteigentümer.
5. Die Kosten der Urkunden trage ich.
6. Die THA hält in Damshagen und Schönfeld noch ca. 550 ha. Nach dem Siedlungsmodell werde ich direkt ca. 120 ha kaufen können. Die verbleibenden 430 ha möchte ich mit Hilfe der vorgeschlagenen Verträge erwerben. Da der durchschnittliche Ausgleichsanspruch für nicht wirtschaftende Alteigentümer bei. 60 ha liegen wird, bin ich auf der Suche nach ca. 7 Anspruchsberechtigten, die bereit sind, die vorgeschlagenen Verträge mit mir zu schließen.
Von mir befragte Fachanwälte halten den skizzierten Weg für legal.
(Dr. C. v. P.)
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
sehr gern unterstütze ich Ihr Anliegen hinsichtlich der Arrondierung Ihrer Landwirtschaftsunternehmen Damshagen und Schönfeld. Inwieweit die von Ihnen skizzierte Strategie hinsichtlich des Ankaufes von landwirtschaftlicher Nutzfläche über Dritte rechtlich tragbar ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Klar ist, dass mit dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz allen Anspruchsberechtigten die Möglichkeit gegeben werden soll, vergünstigt landwirtschaftliche Flächen bis zu einer Bodenwertzahl von 6.000 Bodenpunkten zu erwerben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, nach den EALG-Verkäufen, Flächen aus dem freihändigen Verkauf von der BVVG zu erwerben. Letztendlich kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an die BVVG zu wenden, um eine rechtliche Würdigung Ihrer Strategie herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Henning von Storch