
(...) Sie setzen die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen in den Kontext gestiegener Lebenshaltungskosten. Tatsächlich jedoch wird mit der Anpassung der Diäten eine seit 1995 gesetzlich festgeschriebene Angleichung vorgenommen. Die Diäten eines Bundestagsabgeordneten sollen danach an den Jahresbezügen eines hauptamtlichen Bürgermeisters einer mittelgroßen Stadt oder eines Landrates orientiert sein. (...)