Frage an Henning Otte von Thomas N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Otte,
vor Jahren (1995) bin ich Dienstordnungsangestellter bei einer Berufsgenossenschaft geworden und arbeite im Außendienst und versuche so die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern.
Die Anstellung als DO Angestellter bedeutet für mich, dass das Bundes-Beamtenrecht angewendet wird.
Heute beim Kauf der Brötchen, jetzt Kosten 10 Stück in Ebstorf 2,80 € statt wie vor Wochen 2,00 €, stellten sich folgende Frage:
Wie wird sich die Beamtenbesoldung ändern?
Es gab ja 2 * 150 Euro, dafür aber folgende Einschränkungen:
Streichung des Urlaubsgeldes,
Halbierung des Weihnachtsgeldes,
Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 38,5 h auf 41 h.
Das Beispiel mit den Brötschen ist nur eins von vielen. Wenn Sie die Entwicklung des Nettoeinkommes eines Beamten über einen längeren Zeitraum hinweg betrachten, und dann noch die Inflation berücksichtigen, dann werdes auch Sie feststellen, dass es, dass Nettoeinkommen, kleiner wird.
Wird es eine Erhöhung der Beamtenbezüge geben?
Wie stellen Sie sich einen gerechten Ausgleich der Inflation vor, denn Sie haben ja die Pflicht, die Beamten zu allimentieren.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. T. Nolde
Sehr geehrter Herr Nolde,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich für eine Erhöhung der Beamtenbesoldung einsetzen. Ich kann Ihnen insofern mitteilen, dass es bereits einen Referentenentwurf zur Neuordnung des Beamtenbesoldungsgesetzes gibt. Wir wollen, dass die Besoldung moderner wird, indem sich die Besoldungsstruktur nach Erfahrung und Leistung statt nach dem Lebensalter richtet. Die derzeit zwölf altersabhängigen Besoldungsstufen einer Gehaltsgruppe sollen hier durch je neun Erfahrungsstufen ersetzt werden. Das könnte bereits Anfang des kommenden Jahres Gesetz werden.
Ihnen ist sicherlich zuzustimmen, dass die Lebenshaltungskosten steigen und wir darauf achten müssen, dass die Gehaltsentwicklung hier nicht zurückbleibt. Ebenso wurde den Beamtinnen und Beamten in der Vergangenheit eine Menge zugemutet, wie die von Ihnen erwähnte Streichung des Urlaubsgeldes, die Halbierung des Weihnachtsgeldes oder die Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 41 Stunden. Deshalb ist es auch unbestritten, dass die Beamtinnen und Beamten einen erheblichen Solidarbeitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. So wird über die Hälfte des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einsparbeitrags durch die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes erbracht. Insgesamt wird dadurch der Bundeshaushalt in den Jahren 2006 bis 2010 jährlich um rund 511 Mio. Euro entlastet.
Angesichts der außerordentlich ernsten Lage der öffentlichen Haushalte war jedoch eine Begrenzung der Ausgaben und damit auch der Personalausgaben unerlässlich, um die Verschuldensspirale zu durchbrechen und wieder zu soliden Staatsfinanzen zu kommen. Die Halbierung der Sonderzahlung und die Arbeitszeitverlängerung waren deshalb aus meiner Sicht Bestandteil einer verantwortungsvollen und ausgewogenen Strategie für mehr Wachstum und für mehr Generationengerechtigkeit.
Der öffentliche Dienst kann von den Anstrengungen der Haushaltskonsolidierung nicht ausgenommen werden. Nicht nur in guten, auch in weniger guten Zeiten gilt der Grundsatz, dass sich die Einkommen im öffentlichen Dienst an der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung orientieren müssen. Es geht also nicht um ein Sonderopfer des öffentlichen Dienstes; denn auch in der Wirtschaft müssen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Einschränkungen hinnehmen. Die Reformen der letzten zwei Jahre haben sich auch insgesamt gelohnt: Die Wirtschaft ist im Aufschwung, die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich deutlich verbessert und bereits der Haushalt 2007 wird mit der geringsten Neuverschuldung seit der Deutschen Einheit auskommen. Wir haben die nächsten zwei Jahre die historische Chance, unseren Haushalt in gutem konjunkturellem Wetter finanziell in Ordnung zu bringen. Wenn wir beim nächsten konjunkturellen Abschwung nicht sofort wieder in die Schuldenfalle geraten wollen, brauchen wir jetzt Stehvermögen. Deshalb bedarf es aus meiner Sicht weiter einer Politik des Augenmaßes.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Henning Otte