Frage an Henning Otte von Rudolf M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Otte,
Betr.: Förderung des Dieselpartikelfilters
Ich zitiere aus der Bundesrat-Sitzung- 829 vom 15.Dez.06
Erklärung von Staatsministerin Emilia Müller ( Bayern ) zu Punkt 29 der Tagesordnung.
Für Herrn Staatsminister Dr. Werner Schnappauf gebe ich folgende Erklärung zu Protokolll:
1." Was lange währt, wird endlich gut "
Nach diesem Motto könnte die " unendliche Geschichte " der steuerlichen Förderung des Dieselpartikelfilters überschrieben werden. usw.........
Sehr geehrter Herr Otte , zur Zeit wird lauthals von allen Seiten mal wieder gegen die Autofahrer und Autobauer mobil gemacht.
Dabei würden die Autofahrer ja gerne einen Beitrag zur Feinstaubverringerung beitragen und und die Filter nachrüsten ,aber wo bleibt denn die staatliche Förderung. Ab wann setzen die Länder den Beschluß nun endlich um ?
Oder bleibt es mal wieder nur bei Sonntagsreden.
Würde mich sehr auf eine Antwort freuen,
Mit freundlichen Grüßen,
Rudolf Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
der im November vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Förderung von Dieselrußpartikelfiltern (Entwurf eines Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes) wird in am Donnertag, 1. März 2007, im Bundestag in 2. und 3. Lesung behandelt und beschlossen.
Mit der Neuregelung sollen die Besitzer von Diesel-Pkw eine steuerliche Förderung erhalten, wenn sie ihren Wagen nachträglich mit einem Russpartikelfilter ausrüsten. Nicht nachgerüstete sowie neue Diesel-Pkw, die nicht den Partikelgrenzwert der künftigen Euro-5-Abgasnorm einhalten, sollen künftig höher besteuert werden.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelungen im Einzelnen:
- Diesel-Pkw mit einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2006 erhalten eine befristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer im Wert von 330 €, wenn eine Nachrüstung mit wirksamer Partikelminderungstechnik in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 vorgenommen wurde. Die Steuerbefreuung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden; für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007.
- Nicht nachgerüstete Diesel-Pkw mit erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 und ab dem 1. Januar 2007 zugelassene Diesel-Pkw, die den voraussichtlichen Partikelgrenzwert der künftigen Euro-5-Abgasnorm nicht einhalten, werden in der Zeit vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2011 mit einem Zuschlag auf die Kraftfahrzeugsteuer von 1,20 € je 100 cm3 besteuert.
Danach sind also mit der beabsichtigten steuerlichen Förderung von 330 € etwa 50 Prozent der Nachrüstungskosten für die weit überwiegend zum Einsatz kommenden ungeregelten Partikelminderungssysteme abgedeckt. Die für vier Jahre vorgesehene steuerliche Mehrbelastung führt beispielsweise bei einem 2-Liter-Diesel zu einer Steuermehrbelastung von insgesamt 96 €, also einer jährlichen Mehrbelastung von 24 €. Erfreulich ist, dass der Gesetzentwurf eine Verschiebung der steuerlichen Mehrbelastung vorsieht und so mit einer rechtzeitigen Umrüstung diese Mehrbelastung tatsächlich verhindert werden kann. Diese sowie die weiteren Maßnahmen werden nun Gegenstand der parlamentarischen Beratungen sein. Dabei wird sich die Union aus Gründen der Gerechtigkeit dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderung – anders als bislang vorgesehen – im Falle einer Nachrüstung ebenfalls in die Förderung einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Otte