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Henning Otte
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Frage von Christian W. •

Frage an Henning Otte von Christian W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

in Antwort auf eine Frage nach einer Anpassung der Beamtengehälter an die gestiegenen Lebenshaltungskosten haben Sie unter anderem wie folgt geantwortet:

"Wir haben die nächsten zwei Jahre die historische Chance, unseren Haushalt in gutem konjunkturellem Wetter finanziell in Ordnung zu bringen. Wenn wir beim nächsten konjunkturellen Abschwung nicht sofort wieder in die Schuldenfalle geraten wollen, brauchen wir jetzt Stehvermögen. Deshalb bedarf es aus meiner Sicht weiter einer Politik des Augenmaßes."

Darf ich dies in Zusammenhang mit Ihrer Zustimmung zu einer Anpassung der Diäten an die gestiegenen Lebenshaltungskosten um 9,4% dahingehend verstehen, dass Sie sich für eine entsprechende Erhöhung auch der Beamtengehälter einsetzen?

Mit freundlichem Gruß,
Christian Wolf

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Sehr geehrter Herr Wolf,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Anpassung der Abgeordnetendiäten über Abgeordnetenwatch.de, in der Sie meinen Einsatz für eine entsprechende Änderung der Beamtenbesoldung anregen.

Sie setzen die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen in den Kontext gestiegener Lebenshaltungskosten. Tatsächlich jedoch wird mit der Anpassung der Diäten eine seit 1995 gesetzlich festgeschriebene Angleichung vorgenommen. Die Diäten eines Bundestagsabgeordneten sollen danach an den Jahresbezügen eines hauptamtlichen Bürgermeisters einer mittelgroßen Stadt oder eines Landrates orientiert sein. Diese Bezugsgröße, die Besoldungsgruppe B6, wurde in der Realität nie erreicht. Bewusst wurde im Bundestag in den letzten Jahren angesichts der Haushaltslage auf eine Erhöhung der Diäten verzichtet. Dadurch blieb die Abgeordnetenentschädigung etwa 12% hinter der Richtgröße aus der Beamtenbesoldung zurück, das entspricht ca. 900 Euro. Die nun vorgenommene Anpassung der Entschädigung steht somit in keinerlei Zusammenhang mit einer zukünftigen Erhöhung der Beamtengehälter, eher erfolgt sie als Angleichung an Letztere.

Ferner geht die Diätenerhöhung mit einer Absenkung der Altersversorgung einher. Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5% der monatlichen Entschädigung abgesenkt. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von zwölf Jahren erhält somit zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung. Die Erhöhung der Diäten erfolgt demnach nicht ohne Ausgleich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Position deutlich machen konnte und stehe für weitere Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Henning Otte

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