Frage an Helmuth Markov von Tom P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Markov,
mit Besorgnis lese ich seit einigen Wochen in den Medien von dem sogenannten Telekompaket und geplanten Konzepten wie "Three Strikes out". Soweit ich weiß, wird es nächste Woche Dienstag die erste Lesung dazu im Parlament geben. Meine Besorgnis begründet sich vor allem darin, dass einige Punkte meiner Meinung nach individuelle Freiheiten und demokratische Grundrechte gefährden können. Ich wäre hocherfreut, wenn sie mir ihre Sicht auf das Telekompaket mitteilen, damit ich nächstes Jahr an der Urne richtig entscheiden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Priebe
Sehr geehrter Herr Priebe,
ich teile ihre Besorgnis zum derzeitigen Stand des Paketes.
Das Europäische Parlament debattierte über die Reform des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation, inklusive Rundfunk, Internet, Mobil- und Festnetztelefonie. Das neue EU-Telekompaket in seiner jetzigen Form beschneidet die Privatsphäre und individuelle Freiheiten radikal. Eva-Britt Svensson protestierte im Namen der GUE/NGL-Fraktion während dieser Debatte vehement über den Einfluss der Medienindustrielobby auf die geplante Gesetzgebung, da dieser sowohl in der Kommission, als auch im Europäischen Parlament unübersehbar ist.
Die Vorschläge der Lobbyisten wurden von allen Fraktionen außer der GUE/NGL akzeptiert. Diese räumen den Providern unter anderem die Möglichkeit ein, Downloads und den freien Zugang zu Peer-to-Peer-Netzwerken und Internetseiten - wie etwa Myspace oder Youtube - zu blockieren.
Falls es zur Annahme einiger der 800 Änderungsanträge und 5 Richtlinien für das derzeitige Paket kommt, wäre das Prinzip der Neutralität im Internet stark gefährdet, wenn nicht gar untergraben. Die vorgeschlagenen Änderungsanträge zum Urheberrechtsschutz könnten - wie sie richtig beobachtet haben - den Verlust individueller Freiheiten und der Privatsphäre im Internet zur folge haben.
Ich teile daher die Auffassung von Eva-Britt Svensson, dass der Verlust der individuellen Freiheit und der Privatsphäre einen Verstoß gegen die grundsätzlichen Prinzipien der Menschenrechte in Europa darstellt. Den europäischen Behörden darf nicht erlaubt werden, unsere demokratischen Grundfreiheiten und Grundrechte zu verletzen.
Herzlich
Helmuth Markov