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Helmuth Markov
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Frage von Jakob H. •

Frage an Helmuth Markov von Jakob H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Markov
Das Straßenverkehrsrecht der EU-Mitgliedstaaten ist zwar weitgehend identisch, enthält jedoch einige Abweichungen deren Nichtbeachtung teuer werden kann (z.B. Fahrlicht am Tage).

Warum wird kein EU - einheitliches Straßenverkehrsrecht mit einheitlichen Sanktionen für alle EU - Staaten geschaffen ?

Mit freundlichem Gruß
Jakob Hoffmann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

es stimmt, dass viele Bestimmungen im Straßenverkehrsrecht in den meisten EU-Mitgliedstaaten - vor allem in den ´alten´ - ähnlich sind. Inzwischen gibt es auch eine ganze Reihe harmonisierter Vorschriften für den Straßengüter- und Personenverkehr. Die Festlegung von Sanktionen ist aber nicht ´vergemeinschaftet´, sondern fällt im EG-Recht unter die "3. Säule" der Europäischen Union (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit). Hier kann die Gemeinschaft bislang keine verbindlichen einheitlichen Bestimmungen festlegen. Sie kann allerdings die Mitgliedstaaten verpflichten, selbst Sanktionen, also z. B. Bußgelder, für bestimmte Tatbestände zu beschließen. Über deren Höhe sagt das aber nichts aus. Während der Arbeit an meinem Bericht über Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer hatte ich vorgeschlagen, wenigstens einen Katalogs von Verstößen, die nach ihrer Schwere kategorisiert sind, einzuführen. Das hätte den Mitgliedstaaten eine Richtlinie gegeben, der entsprechend sie auch die Höhe der Bußgelder orientieren können. Dieser Vorschlag ist vom Rat leider in den Verhandlungen mit dem Parlament und der Kommission mit Berufung auf das Subsidiaritätsprinzip abgelehnt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Helmuth Markov