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Helmut Holter
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Frage von Bettina A. •

Frage an Helmut Holter von Bettina A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Holter,

die PDS hat in Mecklenburg-Vorpommern den Beschluss gefasst, dass PDS-Mandatsträger (in M-V) nicht zugleich ein Regierungsamt innehaben dürfen.
Sie hatten daraufhin zum 31. Dezember 2002 Ihr Landtagsmandat zurückgegeben, da Sie gleichzeitig ein Ministeramt innehatten und noch innehaben.

Nun sind Sie auf dem 4. Listenplatz Ihrer Partei und versuchen gleichzeitig ein Direktmandat in Schwerin zu erlangen.

Würden Sie Ihr Landtagsmandat auch dieses Mal wieder aufgeben, falls Sie ein Direktmandat erlangen und wieder Minister werden ?

Portrait von Helmut Holter
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Aßmann,

meine Partei hat aus sehr ehrenwerten Gründen den Beschluss gefasst, Amt und Mandat zu trennen. Und solange dieser Beschluss gilt, gilt er selbstverständlich auch für mich. Bis zur Stunde steht indes die Frage, die Sie mir - und faktisch den anderen Direktkandidaten - stellen, nur theoretisch. Sie verstehen aber sicher, dass es eine große Freude für mich wäre, wenn sie für viele meiner Genossinnen und Genossen ganz praktisch
würde.

Denn sie treten wie ich an diesem Sonntag an, um möglichst viele Stimmen der Wählerinnen und Wähler auf die Linkspartei.PDS zu vereinigen. Sollte es mir gelingen, mehr Stimmen als die anderen Kandidaten zu bekommen, dann würde ich das Mandat selbstverständlich annehmen.

Zu den wichtigsten der von meiner Partei beschlossenen Ziele gehört, gestärkt in den Landtag einzuziehen, um gute Politik für die Menschen des Landes zu machen. Genau um diesen direkten Auftrag (lateinisch: Mandat) der Wählerinnen und Wähler bewerbe ich mich am 17. September in meinem Schweriner Wahlkreis. Es wäre also nachgerade beschlusswidrig, ein solches Mandat zurückzugeben.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Holter