Frage an Helmut Holter von Oswald W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Holter,
was werden und was können Sie gegen Harz IV unternehmen?
Den deutschen Staat gehen monatlich viele Millionen € nur wegen berechtigte Klagen über beabsichtigte falsche Bewilligungsbescheide verloren. Diese Harz IV Aktion ist doch genauso krimnel wie der Namens geber.
Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass Sie am Sonntag von meiner Frau und mir 100% unsere Stimme bekommen!!!
Hochachtungsvoll !!!
Oswald und Ruth Wegner
Sehr geehrter Herr Wegner, sehr geehrte Frau Wegner,
mit Ihrem Schreiben sprechen Sie mir aus dem Herzen. Auch für DIE LINKE ist Hartz IV Armut per Gesetz und verfassungswidrig. Die Würde der betroffenen Menschen wird mit Füßen getreten. Hartz IV muss überwunden und durch eine sanktionsfreie bedarfsdeckende Grundsicherung ersetzt werden. Bis zum Erreichen dieses Zieles setze ich mich dafür ein, die Lebenssituation der Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Die Kürzungen des Bundes in der Arbeitsverwaltung sind massiv und folgenschwer und bedeuten in diesem Jahr weniger Qualifizierungsmaßnahmen, weniger Eingliederungszuschüsse und auch weniger so genannte Ein-Euro-Jobs.
Mecklenburg-Vorpommern - mit einer offiziellen Arbeitslosenquote von 11,5 Prozent - treffen die Haushaltskürzungen hart. Vor diesem Hintergrund ist eine Rückkehr zur aktiven Arbeitsmarktpolitik des Landes unverzichtbar. Arbeitsmarktpolitik findet in der jetzigen Landesregierung nicht statt.
Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr arbeitende Menschen auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Mit Niedriglöhnen, Minijobs und Zeitarbeit reicht das Geld nicht, um die Existenz zu sichern. Sie bleiben in Hartz IV gefangen und werden von Altersarmut betroffen sein. Deshalb ist ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn mit zunächst 10 Euro die Stunde unverzichtbar. Von Arbeit muss man leben können. 20 von 27 EU-Staaten haben bereits einen gesetzlichen Mindestlohn, ohne dass Arbeitsplätze verloren gingen. Mehr Einkommen bedeuten auch mehr Kaufkraft und mehr Nachfrage. Dies kommt der regionalen Wirtschaft zu Gute.
Was die Bewilligungsbescheide angeht, rate ich jeder und jedem Betroffenen die Richtigkeit der übernommenen Wohnkosten zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. So sind beispielsweise die Warmwasserkosten seit diesem Jahr nicht mehr mit der Regelleistung abgegolten. Damit ist der Abzug von Warmwasser-Geld bei den Kosten für Unterkunft und Heizung seit Jahresbeginn nicht mehr zulässig. Die seit Januar einbehaltenen Warmwasserpauschalen müssen ausgezahlt werden. Wird Warmwasser dezentral, beispielsweise über Durchlauferhitzer oder Warmwasserboiler erzeugt, werden die hierfür anfallenden Kosten in Form eines pauschalen Mehrbedarfszuschlags vom Leistungsträger übernommen. Auch wenn spätestens bei der Bewilligung der Fortzahlung von Amts wegen die Nachzahlung geprüft werden soll, ist es sinnvoll, einen Antrag auf Mehrbedarf rückwirkend ab Januar 2011 zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Unterstützung
Helmut Holter