Frage an Helmut Holter von Hans S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Holter,
sicher haben Sie die Bemühungen der Gemeinden Hohenbollentin, Hugoldsdorf und
Thandorf um den Erhalt der Eigenständigkeit kleiner, funktionierender Kommunen verfolgt. Das Landesverfassungsgericht hat dem Versuch der Landesregierung, Kleingemeinden über die Hintertür des Finanzausgleichsgesetzes finanziell auszutrocknen und so zu Fusionen zu zwingen, einen Riegel vorgeschoben. Dennoch steht zu befürchten, dass die derzeit Regierenden an ihrem ebenso unsozialen wie unsinnigen Vorhaben der Demontage kleinzelliger Strukturen auf dem Land festhalten werden. Dieser Aspektwinkel der Landespolitik ist sicher für viele Wähler von Interesse. Ich bitte Sie daher – auch im Namen meiner Bürgermeisterkollegen Reetz und Richter - die Position, die Sie als Landespolitiker bezüglich der Existenz der „U500-Dorfgemeinschaften“ zukünftig vertreten wollen, in diesem Forum offenzulegen.
Ich verbleibe mit freundlichem Gruß,
Hans Schommer
BM der Gemeinde Hohenbollentin
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schommer,
Ihre erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, zu der ich Ihnen und ihren Kollegen gratulieren möchte, hat Bedeutung über das Finanzausgleichsgesetz hinaus.
In der Begründung stellt das Landesverfassungsgericht heraus, dass die Zahl 500 (§ 1 Abs. 3 KV M-V) einen politischen Kompromiss bzw. eine „gegriffene Größe“ darstellt. Das muss selbstverständlich auch Konsequenzen haben für strukturpolitische Überlegungen.
Ich teile den Standpunkt der Enquete-Kommission des Landtages, wonach die Notwendigkeit von Strukturanpassungen auf der Gemeindeebene besteht. Zu beachten sein dürfte aber, dass es bereits heute größere Gemeinden gibt, in denen für Selbstverwaltungsaufgaben kaum Spielräume vorhanden sind, kleinere Gemeinden - bei gerechter Finanzausstattung - hierzu aber durchaus in der Lage sind. Zwei Grundprämissen sollen daher aus meiner Sicht für zukunftsfähige Gemeindestrukturen einvernehmliche Lösungen ermöglichen: Vielfalt der Vor-Ort-Modelle und Freiwilligkeit der Vor-Ort-Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Holter