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Helmut Holter
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Frage von Andreas M. •

Frage an Helmut Holter von Andreas M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Holter,
als langjähriger ehrenamtlicher Vorsitzender eines Kleingartenvereins in Rostock möchte ich fragen, wie Sie im Falle einer Wahl zu einer Lösung folgender Probleme der Kleingärtner in M-V und natürlich auch in Rostock stehen:
1. Erhebung von Zweitwohnsteuer für Gartenlauben in verschiedenen Kommunen trotz Landtagsbeschluß.
2. Unterstützung der Umrüstung der Abwasseranlagen in Kleingärten durch Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel auch für Einzelanlagen.
3. Bereitstellung zusätzlicher Mittel von Land und Kommunen zum Rückbau von Kleingartenparzellen wegen Leerstand, besonders im ländlichen Raum.
4. Erhebung von GEZ-Gebühren für Gartenlauben, größer als 24 m², trotz anderslautender Festlegungen im neuen Rundfunkstaatsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Matzke

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Matzke,

Meine Partei beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit den Problemen der Kleingärtner und hat sich um Lösungen in deren Interesse bemüht. Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

1. Ich habe kein Verständnis dafür, wenn einzelne Kommunen Zweitwohnsteuer für Gartenlauben in als gemeinnützig anerkannten Kleingartenanlagen erheben. Bereits vor sechs Jahren hat der Landtag im Kommunalabgabengesetz klar geregelt, dass Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes nicht der Zweitwohnsteuer unterliegen. Warum auch? Gartenlauben dürfen ohnehin nicht dauernd zu Wohnzwecken genutzt werden. Und schließlich erfüllen Kleingärten eine wichtige soziale Funktion, die es zu fördern und nicht zu besteuern gilt. Sollte es vereinzelt dennoch zu Verstößen kommen, müssen die Kleingartenvereine und die Kommunen als zuständige Behörden für die Anerkennung und den Entzug der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit einschreiten und auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben drängen. Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass aufgrund des Fehlverhalterns Einzelner die Gemeinnützigkeit der ganzen Parzelle in Frage gestellt wird und am Ende alle Pächter zur Kasse gebeten werden. Letztlich halte ich aber auch eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes für erforderlich. Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß davon auszugehen, dass eine Gartenlaube vor allem dem Unterstellen von Harke und Schaufel dient oder dem Gartenfreund Schutz bei Regen bieten soll. Nicht nur vor dem Hintergrund des (zulässigen) höheren Standards von DDR-Lauben.

2. Ich halte die Unterstützung der Umrüstung der Abwasseranlagen in den Kleingärten für sinnvoll. Natürlich haben auch Kleingärtner die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung bei deren Umsetzung muss es aber sozialverträgliche Lösungen geben. Wir brauchen kostengünstige Lösungen, die auch die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen. Andernfalls nimmt das so wichtige Kleingartenwesen im Land massiven Schaden. Niemanden ist geholfen, wenn Gärten aufgegeben werden, weil die Umstellungskosten für die Pächter zu hoch sind. Gemeinschaftseinrichtungen für Abwasserentsorgungen sollten daher weiterhin gefördert werden. Aufgrund knapper Haushaltsmittel muss dort die Priorität liegen. Ob auch Einzelanlagen gefördert werden sollten, hängt für mich vom Einzelfall ab - etwa wenn in einer Anlage die Errichtung einer Gemeinschaftsanlage teurer wäre als Einzelfalllösungen.

3. Auch hier kommt es auf den Einzelfall, auf die Nachnutzung, an. Wird aus den ehemaligen Parzellen etwa Bauland, bedarf es sicher keiner weiteren Unterstützung, ist eine Renaturierung geplant, gegebenenfalls schon.

4. Nach dem Fünfzehnten Rundfunkgebührenstaatsvertrag gelten Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes nicht als Wohnung, Bauten mit über 24 Quadratmetern hingegen schon. Die in den Überleitungsvorschriften des Bundeskleingartengesetzes geschützten DDR-Gartenlauben sind also zukünftig nicht mehr von der Beitragspflicht ausgenommen.

Ich halte es für ungerecht, Besitzer von Gartenlauben zur Kasse zu bitten, nur weil diese ein wenig größer sind. Wenn Gartenlauben von der Beitragspflicht zu Recht ausgenommen sind, dann muss dies für alle Bauten i.S.d. Bundeskleingartengesetzes gelten. Ich hatte vor der Abstimmung im Landtag deswegen sogar den Ministerpräsidenten persönlich angeschrieben und auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Leider ohne Erfolg. SPD und CDU stimmten dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu, DIE LINKE lehnte ihn auch aus diesem Grund ab.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Holter