(...) Im Beschäftigungsverhältnis angekommen, soll sodann die Möglichkeit der individuellen Weiterentwicklung gegeben sein. Wie bereits in meiner Antwort an Herrn Ruyter dargelegt, gibt es aus meiner Sicht keinen Kausalzusammenhang zwischen dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens und der Befreiung von Zwangsgefühlen. (...)
(...) Bei der Bestimmung des Umfangs der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums kommt dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, der die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie die wertende Einschätzung des notwendigen Bedarfs umfasst“ (Orientierungssatz 2d). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht nicht die Notwendigkeit eines bedingungslosen Grundeinkommen als Alternativlösung zum gegenwärtigen Ansatz, da das BVerfG in seinem Urteil klarstellt, dass weder die Regelleistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums unzureichend sind (Orientierungssatz 4b. aa.), noch das die gewählte Methode zur Berechnung des Regelsatzes im Grundsatz falsch sei (Orientierungssatz 4c. (...)
(...) Ich bin der Überzeugung, dass dieses Gesetz in seinen Grundlinien von keiner Regierung geändert werden wird, da es das tragfähigste Konzept darstellt, das bislang zu diesem Themenbereich erarbeitet wurde. Mit dem Rückgang der Polemik in dieser Debatte wird dies für mehr Menschen sichtbar werden. (...)
(...) Daher lehne ich das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens ab. (...)
(...) 201 EG kann das Europäische Parlament einen Misstrauensantrag stellen und somit die gesamte Kommission zur Amtsniederlegung zwingen. Es ist zu beachten, dass sich ein solcher MisstrauensantragMisstrauensantraggen die gesamte Kommission richtet und nicht gegen einzelne Mitglieder richten kann. (...)
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Interesse und Ihre Anfrage über die abgeordnetenwatch.de.