
(...) Im Beschäftigungsverhältnis angekommen, soll sodann die Möglichkeit der individuellen Weiterentwicklung gegeben sein. Wie bereits in meiner Antwort an Herrn Ruyter dargelegt, gibt es aus meiner Sicht keinen Kausalzusammenhang zwischen dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens und der Befreiung von Zwangsgefühlen. (...)