
(...) Sie ermöglicht den Partnern eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung, honoriert diese Bindung auch finanziell und ist ein gesellschaftlich respektiertes Symbol der Liebe und Zusammengehörigkeit. Der Wesensgehalt einer Ehe im verfassungsrechtlichen Sinne ¬– Karlsruhe hat das in seiner Rechtsprechung bislang immer bestätigt – umfasst aber schlicht und ergreifend die Möglichkeit, als Keimzelle von Familie und Staat zu dienen. Deswegen ist eine eingetragene Partnerschaft keine schlechtere oder bessere Beziehung, aber eine minimal andere. (...)