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Helge Lindh
SPD
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Frage von Hanna K. •

Wie möchten Sie das Leben der vielen Rentner verbessern, die aufstockende Grundsicherung beantragen müssen?

Sehr geehrter Herr Lindh,

trotz harter Arbeit im Job oder in der Familie reicht die Rente bei vielen Menschen nicht zum Leben. Auch nicht, wenn sie aufstockende Grundsicherung beziehen. Trotzdem wird es ihnen, im Gegensatz zu allen Bürgergeldempfängern fast unmöglich gemacht, sich etwas hinzu zuverdienen. Sind Sie dafür, das Regelwerk zu verbessern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Für uns als SPD gehört eine gute Altersvorsorge zu den Kernversprechen unseres Sozialstaates. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, verdient Anerkennung und Respekt.
Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren für eine kräftige Rentenerhöhung gesorgt. In den vergangenen Jahren sind die Renten beständig gestiegen. Zuletzt gab es am 1. Juli 2024 eine Erhöhung um 4,57 Prozent bundesweit. Auch in Zukunft kämpfen wir dafür, dass das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft bei mindestens 48 Prozent gesichert wird. So wollen wir sicherstellen, dass die Renten auch künftig im Gleichklang mit den Löhnen steigen können. Dieses Vorhaben war bereits für die vergangene Wahlperiode geplant, ist aber an der FDP gescheitert.
Zuletzt haben wir auch das Regelwerk für den Hinzuverdienst bei der Altersrente angepasst: Auch wer früher in Rente gehen oder den Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten möchte, kann nach dem Renteneintritt noch unbegrenzt hinzuverdienen. Für die Altersrente gibt es dementsprechend keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Eine Hinzuverdienstgrenze gibt es derzeit nur für Personen, die eine Grundsicherung beantragen, weil sie keine oder nur eine geringe Altersrente haben. Im Jahr 2022 waren dies 3,7 Prozent. Problematisch ist: für erwerbstätige Rentner*innen, die die Grundsicherung beziehen, wirken sich nur 30 Prozent ihres Einkommens (höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) nicht auf die Höhe und eine etwaige Reduzierung der Grundsicherung aus – dies stellt eine eindeutige Schlechterstellung gegenüber Rentner*innen dar, die keine Grundsicherung beziehen und erwerbstätig sind.

Wir als SPD-Fraktion unterstützen weiterhin die Forderung, die Möglichkeiten für einen Zuverdienst im Minijobbereich für Rentner*innen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, zu verbessern. Das war auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbart. Durch das frühzeitige Scheitern der Regierung konnte dieses Vorhaben leider nicht mehr umgesetzt werden.

Trotz des Scheiterns der Ampel ist uns das Thema weiterhin ein Anliegen. Wir als SPD-Fraktion möchten uns dafür einsetzen, das Regelwerk anzupassen. Dementsprechend kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten: die SPD-Fraktion und ich befürworten eine Reform.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr 
Helge Lindh

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