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Helge Lindh
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Frage von Emilio E. •

Wie viel Bürgergeld bekommt eine Familie mit zwei Kindern im Alter von 6 und 11 Jahren inklusive Kindergeld und Miete inklusive Nebenkosten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Grundsätzlich kann ich keine rechtsverbindliche Antwort auf diese Frage geben, da jeder Einzelfall basierend auf Einkommen und Vermögen individuell geprüft werden muss. 

Generell gilt folgender Grundsatz:

Eine Familie mit zwei Kindern im Alter von 6 und 11 Jahren hat Anspruch auf folgende Bürgergeld-Regelbedarfe (Stand 2025):

Elternteile: Jeweils 506 Euro pro Person (Regelbedarfsstufe 2) 

Kind 11 Jahre: 390 Euro (Regelbedarfsstufe 5)

Kind 6 Jahre: 390 Euro (Regelbedarfsstufe 5)

Dies ergibt einen Gesamtregelbedarf von 1.792 Euro pro Monat. 

Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen. Die Angemessenheit der Wohnkosten variiert je nach Region und wird vom zuständigen Jobcenter geprüft. 

Laut dem Jobcenter Wuppertal liegt der angemessene Höchstbetrag für vier Personen für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten bei 830,30 Euro im Monat (https://jobcenter.wuppertal.de/grundsicherung/content/geld-fuers-wohnen-und-die-heizung.php, Stand Februar 2025). 

Während der ersten 12 Monate des Leistungsbezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Wohnkosten in der Regel vollständig übernommen, auch wenn sie über den regionalen Angemessenheitsgrenzen liegen. Da die meisten Menschen nicht dauerhaft Bürgergeld beziehen, soll ihnen damit die Möglichkeit gegeben werden, sich auf die Jobsuche zu konzentrieren und nicht in den ersten Monaten auch noch einen Umzug stemmen zu müssen. 

Das Kindergeld wird an Familien, die Bürgergeld beziehen, ausgezahlt. Es wird allerdings mit dem Regelsatz verrechnet. 

Das Kindergeld beträgt seit Januar 2025 255 Euro pro Kind, also insgesamt 510 Euro für beide Kinder. Dieses wird als Einkommen der Kinder angerechnet und mindert entsprechend ihren Bedarf. Da das Kindergeld die Bedarfe der Kinder (390 Euro + 390 Euro = 780 Euro) nicht vollständig deckt, bleibt ein ungedeckter Bedarf von 270 Euro, der durch das Bürgergeld ausgeglichen wird. Somit hat die Familie auch mit Kindergeldbezug insgesamt 1.792 Euro für den Lebensunterhalt zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung nur allgemein ist. Individuelle Faktoren wie Einkommen, Vermögen oder besondere Bedarfe können die Höhe der Leistungen beeinflussen. Für eine genaue Berechnung empfiehlt es sich, einen Bürgergeld-Rechner zu nutzen oder direkt beim zuständigen Jobcenter vorzusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Helge Lindh

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