Ist eine geheime Wahl bez. Ihres mitunterzeichneten Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD sinnvoll?
Sehr geehrter Herr Lindh, Ihre Parteivorsitzende Esken hatte schon verlautbart, dass sie Ihren Antrag nicht untersützen will, wenn die CDU nicht mitmacht. Merz' "Brandmauer" wird gerade von ihm eingerissen, eine Unterstützung von der CDU dürfte demnach sehr verhalten ausfallen. Sie als Parlamentarier dürfte das Prinzip des Fraktionszwangs sicherlich bekannt sein. Meine Frage bezieht sich auf eine evtl. Umentscheidung von einzelnen Abgeordneten bei der Wahl zu Gunsten einer Zustimmung, wenn diese geheim stattfinden würde und so der Fraktionszwang ausbliebe. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Herr S.,
nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages können Sachabstimmungen, beispielsweise über Gesetzentwürfe, nicht geheim erfolgen. Dies ist nur bei der Wahl bestimmter Ämter, wie zum Beispiel bei der Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers, möglich.
Ich und die gesamte Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt und demokratische Grundprinzipien angreift. Bei der Frage, ob und wie aktuell ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 gegen die AfD eingeleitet werden soll, bestehen jedoch innerhalb der SPD-Fraktion – wie auch innerhalb anderer Bundestagsfraktionen – heterogene Meinungen. Dies hat auch die parlamentarische Debatte am 30.01.2025 gezeigt.
Ich habe mich in dieser Debatte klar für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen, die eine Bedrohung für die Menschenwürde und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung darstellt. Meine Rede finden Sie hier: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7629015#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjI5MDE1&mod=mediathek.
Wäre es zu einer Abstimmung gekommen, hätte ich für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD gestimmt. Aufgrund der absehbaren fehlenden Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag - insbesondere da die Fraktionen CDU/CSU und FDP mit wenigen Ausnahmen jegliche Unterstützung dieses Vorhabens zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen haben - und aufgrund rechtlicher zeitlicher Umsetzungshindernisse durch die vorgezogenen Neuwahlen wurde der Antrag jedoch in den zuständigen Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Die SPD-Fraktion und auch ich plädieren daher dafür, dass sich der Deutsche Bundestag in der kommenden Wahlperiode mit den neuen Erkenntnissen und Einschätzungen der zuständigen Behörden zeitnah auseinandersetzen und einen entsprechenden Antrag für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens beraten sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Helge Lindh