Frage an Helga Lopez von Volker B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Liebe Helga,
in Wetzlar hat ein katholischer Geistlicher im Dom öffentlich die Verpartnerung zweier homosexueller Männer gesegnet, unterstützt von seinem evangelischen Kollegen, da die beiden Männer diesen beiden Kirchen als aktive Gläubige angehören. Nun hat der Bischof von Limburg, erst kurz im Amt, den kathol. Priester ohne ein Gespräch mit ihm zu führen von seinem Amt als Bezirksdekan entbunden mit der Begründung, diese Aktion könne er aus kirchenrechtlichen Gründen nicht erlauben.
Verstößt diese Maßnahme nicht gegen grundlegende Prinzipien unseres Grundgesetzes ? Was ist Deine Meinung dazu ?
Grüße aus Wetzlar, Volker W. Betz
Lieber Volker,
meine persönliche Meinung ist, dass der gesamte Vorgang "aus dem Ruder" gelaufen ist. Bedauerlich, weil es jetzt wohl mehrere Beteiligte gibt, die sich angesichts dessen nicht wohl fühlen können. Positiv aber auch, weil dadurch eine allgemeine Diskussion in Bezug auf den kirchlichen Umgang mit homosexuellen Gläubigen in Gang gekommen ist.
Um es konkret zu machen: einem Menschen den Segen für eine Partnerschaft zu verweigern wegen seiner sexuellen Ausrichtung, mutet mindestens sehr befremdlich an, auch bei allem Verständnis für die schwierige Beurteilung aus rein theologischer Sicht. Hätte Jesus den Segen verweigert dafür, dass zwei Menschen Verantwortung füreinander übernehmen wollen? Das ist für mich die Frage, die zählt.
Ansonsten ist das eine innerkirchliche Angelegenheit, die nicht an "weltliche" Bestimmungen gebunden ist. Die Suspendierung an sich kann höchstens ein arbeitsrechtlich relevanter Vorgang sein.
Herzliche Grüße
Helga