Frage an Helga Lopez von christian k. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lopez,
schon wieder ist das Parlament dabei grundlegende Bürgerrechte , quasi en passant auszuhebeln und abzuschaffen. Am Freitag steht nichts geringeres auf der Tagesordnung als die Abschaffung der nationalen Souveränität des deutschen Staatsgebietes. Sollten die Parlamentarier den Vertrag von Prüm in seiner jetzigen Form verabschieden , dürfen künftig ausländische Polizei und Polizeihilfstruppen in Deutschland tätig werden , bis zum Gebrauch der Schußwaffe.
Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf (1) Drucksache 16/12585 der Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU:
"(5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden. Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwendung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht."
Ist das die EU - über die die Bürger im Juni abgestimmt haben, oder läuft hier mittlerweile etwas völlig aus dem Ruder ?
Wie werden Sie abstimmen ?
Berlin, den 06.07.2009
Sehr geehrter Herr Kumbier,
der von Ihnen angesprochene zentrale Kritikpunkt in dem Umsetzungsgesetz (§64 Absatz 5 Bundespolizeigesetz), nämlich die Möglichkeit des Einsatzes von Schusswaffen durch ausländische Einsatzkräfte auch außerhalb von Notwehr- und Nothilfesituationen, hat meine Fraktion im Bundestag ebenso kritisch gesehen. Zum Einen waren die Zuständigkeiten für solche Einsätze ausländischer Polizeikräfte geklärt, zum Anderen hätte diese Regelung dazu führen können, dass in Deutschland nicht polizeitypische Waffen durch ausländische (EU-) Polizeikräfte eingesetzt werden können. Da das Abkommen selbst diese Regelung nicht erforderlich machte, wurde sie schließlich ersatzlos gestrichen. Der Deutsche Bundestag hat das Umsetzungsgesetz zum Abkommen am 19.06.2009 in 2./3. Lesung ohne diesen Passus angenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB