Frage an Helga Lopez von Lucas T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lopez,
keineswegs sagte ich, dass die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird. Es verwunderte mich vielmehr, dass Bürger überwacht werden sollen, für die die Unschuldsvermutung ja gelten sollte. Hier wiedersprechen sich im Grunde zwei Gesetze, denn durch die Vorratsdatenspeicherung wird schließlich ein generelles Misstrauen gegenüber dem Bürger ausgesprochen.
Dass dieselben Daten beim Unternehmen gespeichert werden wie zuvor, ist falsch. Ein Großteil der Deutschen verfügt inzwischen über eine Telefon- und Handy-Flatrate, für deren Abrechnung keine Verbindungen gespeichert werden, da nur eine monatliche Grundgebühr anfällt.
Ein weiterer Punkt ist die Weitergabe der Daten an 52 andere Staaten auf Basis der Cybercrime Convention. Dies weicht die Speicherungsfrist von 6 Monaten auf, da dieser Zeitraum von den anderen Staaten nicht gewährleistet wird.
Außerdem entspricht auch die Begrenzung auf Verfolgung von erheblichen Straftaten (Die EU-Richtlinie sieht übrigens eine Begrenzung auf schwere Straftaten vor) nicht der vollen Wahrheit, da der Gesetzestext zusätzlich von "per Telekommunikation begangenen Straftaten" spricht, die einen Zugriff ebenfalls erlauben sollen.
Die Aussage, ein willkürlicher Zugriff auf die Daten seitens der Behörden finde nicht statt, gaukelt eine trügerische Sicherheit vor. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass nicht einmal Staatliche Behörden imstande sind, Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, was aber bei solch sensiblen Daten unerlässlich ist; dies wird jedoch von den Telekommunikationsunternehmen nicht zu gewährleisten sein.
Viele Irrtümer mögen hier durch die verfälschte Darstellung des Gesetzes im Bundestag entstanden sein, auch bezweifle ich, dass sich die "Fachleute" im Bundesjustizministerium wirklich eingehend mit den Risiken und Folgen dieses Gesetzes befasst haben.
Haben Sie sich im Vorfeld mit den Gesetz befasst oder sich allein auf die Vorstellung im Bundestag verlassen?
MfG, Lucas Treffenstädt
Sehr geehrter Herr Treffenstädt,
ich habe mich im Vorfeld der Abstimmung mit der Gesetzesvorlage befasst und mehrere Innenpolitiker (sowohl Kritiker als auch Befürworter) befragt.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB