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Frage von Lucas T. •

Frage an Helga Lopez von Lucas T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lopez,

Sie haben am 9.11. für die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikation von 82 Millionen Bundesbürgern gestimmt.

Sie werden mir sicherlich zustimmen wenn ich sage, dass die Unschuldsvermutung ein wichtiges Merkmal des Rechtsstaates ist, als den sich ja die BRD verstehen möchte. Es erscheint mir daher etwas befremdlich, wenn Menschen überwacht werden, von denen man annimmt, dass sie kein Verbrechen begangen haben bzw. nicht vorhaben, eines zu begehen.
Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erscheint mir in dem Gesetz nicht hinreichend bedacht, schließlich steht zum Zeitpunkt der Speicherung weder der Verwendungszweck noch die Nutzer dieser Daten eindeutig fest, insofern kann von einer Selbstbestimmung über die eigenen Daten keine Rede sein.
Außerdem will es mir nicht recht einleuchten, wie durch eine Vorratsdatenspeicherung Terroristen oder Schwerverbrecher gestoppt werden sollen, schließlich bestehen mit Telefonzellen, öffentlichen Internet-Cafes und der Briefpost genügend Möglichkeiten, die Speicherung zu umgehen. Ins Visier der Fahndung kämen meiner Meinung nach hauptsächlich Kleinkriminelle oder Unschuldige, die keine kriminellen Absichten hegen und sich nicht um Anonymität bemühen.

Mich würde es daher interessieren, was für Sie einen solchen Eingriff in die Grundrechte der Bürger der Bundesrepublik rechtfertigt bzw. Sie dazu bewogen hat, diesem Gesetzesvorschlag zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Treffenstädt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Treffenstädt,

Ihre Besorgnis finde ich gut und kann sie auch nachempfinden, muss Ihnen aber widersprechen in der Beurteilung, dass mit der gesetzlichen Neuregelung die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird. Die Daten werden – wie bisher auch – nur bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Wie bisher können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Wir können und sollten unserer dritten Gewalt zutrauen, die Gesetze rechtsstaatlich einzuhalten. Voraussetzung ist im Übrigen immer ein konkreter Verdacht auf eine erhebliche Straftat. Es kann also auch nicht willkürlich auf Daten zugegriffen werden.

Ich bin mir bewusst, dass wir mit diesem Gesetz einen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger vornehmen. In jedem Fall war (und ist) zu prüfen, ob das Allgemeininteresse an effektiver Kriminalitätsbekämpfung oder aber der Grundrechtsschutz des Einzelnen überwiegt. Die Fachleute im Bundesjustizministerium haben geprüft, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist - auch im Hinblick auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema – und die Frage letztlich bejaht. Ich will in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es unserer Justizministerin Brigitte Zypries zu verdanken ist, dass die ursprüngliche EU-Richtlinie, die viel weitergehende Maßnahmen (z.B. Speicherung 36 Monate) vorsah, deutlich entschärft wurde.

Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist enorm wichtig und muss unter allen Umständen verteidigt werden. Meine Sorge geht hier verstärkt in Richtung von Daten, die von privaten Unternehmen gesammelt und verwendet werden, leider oft unter Mithilfe der Kunden, die allzu bereitwillig ihre Daten preisgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB