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Antwort von Heinz Paula
SPD
• 20.05.2009

(...) Diese Abgabefreiheit ist rechtssystematisch vorgegeben, denn wie der Arbeitgeberanteil für Beschäftigte in der Sozialversicherung, so setzt auch die Künstlersozialabgabepflicht eine Zahlung an eine natürliche Person voraus. Die Abgabepflicht auch auf Zahlungen an juristische Personen zu erstrecken, ließe sich im Hinblick auf das Ziel der Künstlersozialversicherung nicht rechtfertigen: Selbständige Künstler und Publizisten - und gerade nicht Gesellschaften - sollen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen werden. (...)

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