Frage an Heinz Paula von Wolfgang Z. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Paula,
wie kann es sein, daß die Bundesregierung den Verkauf bzw. die Übernahme einer Bank (Dreba) durch eine zweite (Coba) mit Euro 18 Milliarden und einer Direktbeteiligung mit Steurgeldern fördert?
Das abgebende Unternehmen, die Allianz, reibt sich die Hände ob der problemlosen Entsorgung der maroden Tochter, der Kurs steigt.
- Gehört dieser Vorgang zur Bankenrettung?
- Wie lautet die rechtssichere Begründung?
- Wer hat entschieden?
Mit freundlihen Grüßen,
Wolfgang Zeidler.
Sehr geehrter Herr Zeidler,
hätte der Staat nicht helfend eingegriffen, wären wahrscheinlich sowohl die Commerzbank als auch die Dresdner Bank in existentielle Schwierigkeiten geraten. Die Spareinlagen der Bürgerinnen und Bürger wären verloren. Eine Kettenreaktion hätte eine Bank nach der anderen in die Pleite gerissen.
Der Bund hat sich den Anteil von über 25% gesichert. So hat kein anderer privater Investor die Möglichkeit die Bank zu übernehmen und gleichzeitig die Staatshilfen einzustreichen. Außerdem kann der Bund so auf die Unternehmensentscheidungen Einfluss nehmen.
Und: Die Hilfe gibt es nicht umsonst. Vereinbart ist eine Verzinsung der Staatshilfe in Höhe von 9 Prozent. Dividenden werden in 2009 und 2010 nicht ausgeschüttet. Die Veräußerung der Unternehmensanteile wird voraussichtlich ebenfalls einen Gewinn bringen.
Zu Ihren Fragen:
Frage 1.
- Ja, der Vorgang gehört zur Bankenrettung
- Die Commerzbank hat Finanzhilfen aus dem Bankenrettungsfonds Soffin erhalten, im Gegenzug erhielt der Staat 25%+1 Aktie der Unternehmensanteile.
Frage 2.
- Die rechtssichere Begründung ergibt sich aus dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG, 17. Oktober 2008, Bundesgesetzblatt I, S. 1982)
Frage 3.
- Entschieden hat der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), nachdem die Commerzbank um Staatshilfen gebeten hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Heinz Paula, MdB