
(...) Es besteht die Überlegung, dass der Verkauf von E-Zigaretten und deren Dampfmittel (Liquide) unter das Arzneimittelrecht fallen könnten. Bereits im Juli 2009 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die nikotinhaltige E-Zigarette als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. (...)