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Heiko Maas
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Frage von Thomas M. •

Frage an Heiko Maas von Thomas M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Maas,
im SPD-Wahlprogramm heißt es im Bezug auf die Jagdpolitik der SPD:
"In einem umfassenden Ansatz von Wald, Wild und Feld sind Wildschäden durch gemeinsam erarbeitete Konzepte zu regulieren bzw. zu vermeiden."

Besonders die Privatwaldbesitzer haben seit Jahren unter Wildschäden zu leiden, die in erster Linie auf verantwortungslose Jäger zurückzuführen sind.
In vielen saarländischen Wäldern wächst ohne Wildschutz kein einziger Baum mehr nach. Die finanziellen Schäden für die Privatwaldbesitzer werden in der Regel weder von den Jägern noch vom Staat erstattet. Eine Handhabe gegen die Jäger ist in der Regel nicht möglich.

Meiner Ansicht nach besteht die Aufgabe des Staates nicht darin "gemeinsame Konzepte" zu erarbeiten, sondern sich konsequent für den Schutz des Eigentums seiner Bürger einzusetzen.

Wäre es daher nicht sinnvoller Gesetzte zu schaffen, die die Jadgausübenden dazu verpflichten, bei entstandenem Wildschaden den Schaden in voller Höhe zu erstatten, bzw. bei Nichtbeachten den Jagdausübenden den Jadgschein zu entziehen?

mit freundlichen Grüßen
Thomas Macaigne

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Macaigne,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte. Die Interessen der saarländischen Privatwaldbesitzer haben eine große Bedeutung für die SPD Saar.
Wie Ihnen sicher bekannt ist wurden von der SPD Landesregierung in der Zeit von 1989 bis 1999 erhebliche Aktivitäten unternommen, um den in der Regel kleinparzellierten Privatwald zu unterstützen. Hierzu gehören z.B.:
- die Gründung und finanzielle Förderung der drei saarländischen Forstbetriebsgemeinschaften,
- die Einführung der Privatwaldberater,
- die Einführung einer saarländischen Waldbauernschule und
- die umfangreiche Förderung u. a. auch durch das Sturmschadensbeseitigungsprogramm.

Eine SPD-geführte Landesregierung wird die von ihr eingeleitete privatwaldfreundliche Politik (siehe Wahlprogramm) weiter fortsetzen. Insofern werden wir die Waldbesitzer auch in Zukunft dabei unterstützen, stabile Wälder zu erhalten bzw. heran zu ziehen. Hierzu ist - neben der Förderung von Wildschutzmaßnahmen - wo erforderlich die Jagd konsequent auszuüben.

Im Unterschied zur konfrontativen Jagdpolitik der gescheiterten Jamaika-Regierung setzen wir auf den konstruktiven Dialog zwischen Grundeigentümern und Jägern. Unsere einheimischen Wildarten gehören in unsere Waldlandschaft. Unabhängig davon muss eine natürliche Verjüngung der einheimischen Baumarten gewährleistet sein.
Im Wald gilt das „eiserne Gesetz des Örtlichen“. In unserer dicht besiedelten und stark von Besucherverkehr frequentierten Kulturlandschaft hat das Wild seine Lebensgewohnheiten umgestellt. Hier erreiche ich mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Druck „den Jagdschein zu entziehen“ möglicherweise das Gegenteil von dem was beabsichtigt ist.

In den Fällen, in denen der Grundeigentümer aufgrund der Größe seines Eigentums über einen Eigenjagdbezirk verfügt, ist er zunächst selbst gefordert, für einen waldverträglichen Wildbestand zu sorgen. In den Fällen, in denen sein Eigentum in der Jagdgenossenschaft mitverpachtet bzw. mitverwaltet wird, sollte er sich in der Genossenschaftsversammlung einbringen, und im Falle überhöhter Wildbestände für einen stärkeren Abschuss plädieren. Mir ist klar, dass dies nicht immer einfach ist. Dort wo z.B. auch Flächen des SaarForst mit in der Genossenschaft sind, sollte er sich mit dem zuständigen SaarForst-Förster für eine stärkere Bejagung einsetzen.

Eine Regulierung von Schäden ist bereits nach dem bestehenden Jagdgesetz möglich, wie die Schadensregulierung in der Landwirtschaft zeigt.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Maas