Frage an Heiko Maas von Johannes A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Maas,
in einem Interview im März 2016 mit dem Spiegel behaupteten Sie, dass das Selbsteintrittsrecht des Artikels 17 der Dublin-III-Verordnung die rechtliche Grundlage für die Aufnahme von Ayslbewerbern ohne Ausweispapiere aus sicheren Drittstaaten im Spätsommer 2015 war.
Laut einer offiziellen Auskunft der Bundesregierung im März 2018 will die Bundesregierung das Selbsteintrittsrecht im Jahre 2015 jedoch in vergleichsweise nur 10495 Fällen ausgeübt haben.
Wie erklären Sie diesen offensichtlichen Widerspruch, wonach das Selbsteintrittsrecht entgegen Ihrer Behauptung im März 2016 seitens der Bundesregierung nun eben nicht als rechtliche Grundlage für die Einwanderung von 800.000 - 1.000.000 Einwanderern zu sehen ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Adam