Frage an Heiko Maas von Jürgen S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Justizminister Heiko Maas,
ich habe eine Frage zur Neuregelung des Sorgerechts seit dem 19.05.2013. Wie Sie wissen, wurde Deutschland vom EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) wegen der alten Regelung (bis 18.05.2013) mehrfach wegen Diskriminierung von Vätern und somit einer Verletzung der Menschenrechte verurteilt.
In einer aktuellen Stellungnahme eines Jugendamtes an ein Familiengericht war nun folgendes zu lesen:
"Aufgrund des heutigen Sachstands ist davon auszugehen, dass eine Mitsorge des KV die KM so erheblich beeinflussen würde, dass ihr momentan stabiles Krankheitsbild nicht erhalten bleiben würde. Zum Kindeswohl ist es von erheblichen Belangen, dass sich die KM umfassend um das Kind kümmern kann und deshalb stabil bezüglich ihrer depressiven Erkrankung bleiben muss. Es ist unbedingt zu verhindern, dass das Kind noch einmal aus seiner gewohnten Umgebung genommen werden muss, um dem Kind Stabilität für ihre Entwicklung zu bieten."
Werden Kinder nunmehr von einzelnen Jugendämtern als Medikamentenersatz für psychisch kranke Elternteile verwendet? Was hat die angedrohte "Herausnahme des Kindes" mit dem Sorgerecht des Vaters zu tun?
Bitte nehmen Sie zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.