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Frage von Anton H. •

Frage an Heiko Maas von Anton H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Maas,

zunächst vielen Dank, dass Sie meine Frage so schnell und persönlich beantwortet haben, auch wenn ich mit Ihrer Antwort nicht zufrieden bin.

Denn einerseits setzen Sie sich dafür ein, dass im Internet keine Hass- und Diskriminierungs-Posts stehen und andererseits zucken Sie mit den Schultern und wollen als Meinungsfreiheit deklarieren, wenn sich Personen des öffentlichen Lebens, die wie Kardinal Marx von der Allgemeinheit alimentiert werden, in diskriminierender und Hass schürender Weise gegen Minderheiten wenden, über die sich "jeder selbst ein Bild machen" solle.

Wenn Kardinal Marx sich gegen die Ehe für alle wendet und diese als "Angriff auf die Zivilisation" bewertet, entfernt er sich meiner Meinung nach vom Boden des Grundgesetzes. Vielmehr noch: Meines Erachtens ist hier die Grenze zur Volksverhetzung nach §130 Strafgesetzbuch überschritten. Der Strafrahmen für Volksverhetzung geht bis zu 5 Jahre.
Auch einem Kardinal sollten die Grenzen zwischen freier Meinungsäußerung und Volksverhetzung seitens der Deutschen Justiz aufgezeigt werden. Und meines Erachtens wäre der Justizminister hier die richtige Instanz, um deutlich zu machen, dass die Justiz solche Entgleisungen nicht tatenlos hinnimmt.

Ich bin gläubiger Katholik und werde gezwungen katholische Kirchensteuer zu bezahlen, obwohl ich römisch-katholisch bleiben aber keine Kirchensteuer bezahlen möchte.

Ich kann jeden verstehen, der dafür ist, dass die Kirche in Deutschland jeglichen Grund und Boden, alle Vermögenswerte und jegliche Einnahmen aus Kirchensteuern, sämtliche Steuervergünstigungen und jegliche Alimentierungen aufzugeben hat sowie sämtliche Rechte auf Arbeitnehmerdiskriminierungen.

Wie stehen Sie zu meinen Einschätzungen?

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

A. H.

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Antwort ausstehend von Heiko Maas
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